Urteil am OVG Münster Hilchenbacher Bürgermeister muss bei Bürgerinitiative neutral bleiben

Münster/Hilchenbach · Der Bürgermeister der Stadt Hilchenbach hatte sich in einem Artikel positiv über eine Initiative gegen das Bürgerbüro einer rechtsextremen Partei geäußert. Damit verstoße er gegen das Neutralitätsgebot.

An der Außenfassade am Oberverwaltungsgericht (OVG) hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen. (Archivfoto)

An der Außenfassade am Oberverwaltungsgericht (OVG) hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von Nordrhein-Westfalen. (Archivfoto)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Bürgermeister der Stadt Hilchenbach im Kreis Siegen-Wittgenstein muss nach einer Gerichtsentscheidung politisch neutral bleiben und einen Artikel von der städtischen Internetseite entfernen lassen. Geklagt hatte die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzte Partei Der Dritte Weg, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Montag in Münster mitteilte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 15 B 893/22).

Im April hatte die Stadt im Internet über die Petition eines Bürgers informiert. Rund 5000 Menschen hatten zu diesem Zeitpunkt die Initiative mit dem Titel „Gegen das Bürgerbüro der rechtsextremen Partei der 3. Weg in Hilchenbach“ unterschrieben. Der Bürgermeister zeigte sich in dem Artikel beeindruckt und betonte, dass es in „unserer Stadt […] keinen Platz für Rassismus und Intoleranz“ gebe.

Damit habe der Politiker in das vom Grundgesetz her geschützte Recht der Partei auf Chancengleichheit eingegriffen, entschied der 15. Senat des OVG. Seine Aussage habe ein eindeutig negatives Werturteil über die Partei enthalten und die Zielsetzung gehabt, die Aktivitäten der Partei im Stadtgebiet zu erschweren und zu verhindern.

Der Bürgermeister dürfe sich für Demokratie, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Seine Äußerungen richteten sich aber ausdrücklich gegen die Partei Der Dritte Weg, so das Gericht. Damit habe er die rechtlichen Grenzen des Neutralitätsgebots überschritten und die Position der Partei im politischen Meinungskampf beeinträchtigt, argumentierte das OVG. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg der Stadt noch Recht gegeben.

Die Petition des Bürgers richtete sich gegen das Anmieten eines Gebäudes für die Parteiarbeit und den Wunsch, das Gebäude kaufen zu wollen. Um das zu verhindern, hatte die Stadt ein Vorkaufsrecht für das Gebäude angemeldet. Auch dagegen war die Partei juristisch vorgegangen. Hier hatte das OVG im September die Pläne der Stadt gekippt.

(albu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort