Jobcenter muss Fernreise bezahlen Hartz-IV-Urteil empört Politiker

Düsseldorf · Das Jobcenter Düsseldorf muss einem Langzeitarbeitslosen die Reise nach Indonesien bezahlen. Bei Politik und Steuerzahlern stößt das Urteil auf Unverständnis.

Gerichtsentscheidungen zu kuriosen Hartz-IV-Klagen
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Wie berichtet, hat das Landessozialgericht in Essen entschieden, dass das Arbeitsamt ("Jobcenter") Düsseldorf einem Empfänger von Hartz IV eine dreiwöchige Reise nach Indonesien bezahlen muss, damit er dort seinen inzwischen zehnjährigen Sohn besuchen kann.

Der Hintergrund: Die Mutter, eine Indonesierin, ist mit dem Kind vor vier Jahren ohne Zustimmung des Mannes in ihre Heimat gezogen. Der 62 Jahre alte Mann hat nach Angaben des Gerichts zwar telefonischen Kontakt zu seinem Sohn, verfügt aber nicht über die finanziellen Mittel für eine Reise dorthin. Nachdem das Jobcenter seinen Antrag auf Unterstützung abgelehnt hatte, wandte sich der Mann an das Landessozialgericht Essen. Es entschied in einem Eilverfahren, dass die Behörde Unterstützung gewähren muss. Schließlich sei die Ausübung des Umgangsrechts des Mannes mit seinem Kind "eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes", zumal dieser "in einer fremden Kultur lebt".

Laut Urteil ist ein dreiwöchiger Aufenthalt "angemessen". Eine kürzere Dauer könne "einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen". Die Kosten für Flug, Unterkunft und Verpflegung werden auf 2100 Euro angesetzt. Das Gericht entschied zudem, dass der Mann "im Jahresintervall" reisen darf. Die letzte Reise habe im Februar 2013 stattgefunden und liege "nunmehr mehr als ein Jahr zurück" (Az.: L 7AS 2392/13 B ER)

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Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes ist es der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, wenn eine solche Reise vom Staat bezahlt wird. Das Geld solle daher lediglich auf Darlehensbasis gewährt werden. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Preuss befürchtet, dass das Urteil weiteren Ansprüchen Tür und Tor öffne: "Es lassen sich bestimmt noch viele andere Gründe finden." Viele, die nicht Hartz IV beziehen, könnten sich eine solche Reise nicht erlauben. Preuss rät dringend dazu, das Gesetz zu präzisieren: "Wo ist die Grenze dessen, was zur Lebensführung gehört?" Zuvor hatte die FDP den Bund gemahnt, die Sozialgesetze zu überarbeiten.

(RP)
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