Klagen des Umweltverbands BUND Im März wird wieder über den Hambacher Forst verhandelt

Köln · Der Umweltverband BUND hatte gleich dreifach gegen den Tagebau Hambach geklagt. Am 12. März beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Köln mit dem Hauptbetriebsplan, mit Grundstückenteignungen und Zwangsabtretungen.

 Das Braunkohle-Abbaugebiet Hambach von oben (Archivbild)

Das Braunkohle-Abbaugebiet Hambach von oben (Archivbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Verwaltungsgericht Köln will am 12. März über die Klage des Umweltverbands BUND gegen geplante Rodungen im Hambacher Forst verhandeln. Der BUND hatte gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach geklagt, der auch die umstrittenen Rodungen regelt. Bei dem Termin im März soll nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln auch über zwei weitere Klagen im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach verhandelt werden.

Der Umweltverband geht juristisch auch gegen die Enteignung eines Grundstücks von ihm für den fortschreitenden Tagebau vor. In dem dritten Verfahren wendet sich der BUND gegen eine mögliche Zwangsabtretung des Grundstücks, auch wenn die Klage gegen die Zwangsenteignung noch nicht entschieden ist. Der BUND will mit den Klagen den Tagebau Hambach stoppen. Ob das Gericht am Tag der Verhandlung schon entscheidet, sei nicht absehbar, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte während der laufenden Rodungsvorbereitungen von RWE in einem vom BUND angestrengten Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Sollte der BUND mit seiner Klage gegen die Rodung scheitern und Rechtsmittel einlegen, dann dürfte RWE die richterliche Entscheidung mindestens fünf Monate lang nicht vollziehen, hatte eine OVG-Sprecherin unlängst erklärt.

(mlat/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort