Gute-Kita-Gesetz Fast 1,2 Milliarden für NRW-Kitas

Düsseldorf · Die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz fließen in die Brückenfinanzierung ein.

Für NRW sind aus dem neuen Gute-Kita-Gesetz Bundesmittel von 106,7 Millionen Euro allein im kommenden Jahr vorgesehen. 2020 fließen für die Kitas dann noch einmal rund 215 Millionen Euro nach NRW und in den darauffolgenden Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 431 Millionen Euro, also zusammen knapp 1,2 Milliarden Euro. Insgesamt sieht das Paket, über das in den kommenden Tagen in Berlin abschließend beraten wird, bundesweit Mittel von 5,5 Milliarden Euro für bessere Qualität in Kitas vor. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) fordert wie auch seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern, dass die Mittel auch nach 2022 weiter fließen. Zudem müsse zwischenzeitlich geprüft werden, ob wegen steigender Kosten die Mittel ausreichten.

Ziel des Gute-Kita-Gesetzes ist es vor allem, die Qualität zu verbessern. In NRW allerdings soll mit der ersten Tranche von 106,7 Millionen Euro zunächst einmal die Überbrückungsfinanzierung gesichert werden, um den Betrieb der Kitas aufrechtzuerhalten. Das Gesetz sieht zudem vor, die Gebühren nach Einkommen der Eltern zu staffeln. Das ist in NRW zwar der Fall, die niedrigsten Einkommensgruppen sind zurzeit aber dennoch überproportional belastet. Nachholbedarf gibt es auch bei der Zahl der Kinder pro Erzieher. Wie aus dem „Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht, betreute in NRW zum Stichtag 1. März 2017 rechnerisch eine Erzieherin 8,9 Kindergartenkinder - fünf Jahre zuvor waren es 9,8 Ganztags betreute Über-Dreijährige. Zum Vergleich: Die meisten Kindergartenkinder müssen Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern betreuen, nämlich 13,4. Die beste Relation hat Baden-Württemberg mit 7,1 Kindern pro Person. In den Krippen für UnterDreijährige liegt der Personalschlüssel in NRW dagegen konstant bei 1 zu 3,7 Kindern. Nach Empfehlungen der Bertelsmann-Stiftung sollten es aber nicht mehr als 7,5 Kinder sein. Für einen optimalen Personalschlüssel seien zusätzlich 15.536 Vollzeitkräfte erforderlich.

(kib)
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