Jurist bei Anhörung im Landtag Grundschullehrer könnten wie Kollegen an Gymnasien bezahlt werden

Düsseldorf · Der gleichen Bezahlung von Grundschullehrern steht nach Auffassung von Juristen aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts im Wege. Das ergab eine Anhörung im Landtag auf Antrag der SPD.

 Grundschullehrer sind knapp - trotzdem werden sie schlechter bezahlt als die Kollegen an Gymnasien.

Grundschullehrer sind knapp - trotzdem werden sie schlechter bezahlt als die Kollegen an Gymnasien.

Foto: dpa/Frank Molter

„Es ist aber verfassungsrechtlich nicht zwingend, Grundschullehrer so zu besolden wie Gymnasiallehrer“, sagte Heinrich Amadeus Wolff, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, in einer Anhörung im Landtag auf Antrag der SPD. Der Gesetzgeber lasse der Politik in diesem Punkt weiten Spielraum.

So spreche eben auch nichts dagegen, dass das Land die gleiche Bezahlung für alle Lehrer im Eingangsamt bei gleicher Ausbildung einführe. Andere Juristen wie der Rechtsanwalt Sven Ollmann kommen zu der Einschätzung, dass die niedrigere Besoldung von Grundschul- und Sekundarstufe-I-Lehrern geändert werden müsse, weil sie verfassungsrechtlich zu beanstanden sei: „Diese Differenzierung ist verfassungsrechtlich bedenklich und auch nicht (mehr) geboten.“

Die Lehrerausbildung war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss für alle Schulformen gleichermaßen. Auch die Studiendauer ist inzwischen einheitlich. Lehrer an Grundschulen und in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen verdienen als Berufsanfänger aber 500 Euro brutto weniger als Gymnasiallehrer. Inzwischen sind zwei Klagen von Grundschullehrerinnen anhängig, auch um Druck auf die Landesregierung auszuüben. Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine Anhebung der Bezüge für sinnvoll.

Die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer zitierte im Landtag aus einem Gespräch mit einem Staatssekretär des Schulministeriums, wonach dieser gesagt habe, der Ball liege nun beim Finanzminister. Eine Heraufstufung von der Tarifgruppe A 12 auf A 13 würde nach dessen Berechnungen 600 Millionen Euro jährlich kosten. Stefan Behlau von der Lehrergewerkschaft VBE verwies auf eine Online-Petition für gleiche Bezahlung, die bereits mehr als 30.000 Unterzeichner habe. Auch er schloss Musterklagen nicht aus.

(kib)
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