Untersuchungsausschuss Schulze Föcking Staatskanzlei gerät wegen Hackeraffäre unter Druck

Düsseldorf · Eine neun Monate alte Presseerklärung der Landesregierung hält den Landtag in Atem. Die Zweifel an deren Wahrheitsgehalt nehmen zu. Aber die Landesregierung beharrt dennoch auf deren Richtigkeit. Warum ist das überhaupt wichtig?

 Sie ist als NRW-Umweltministerin längst zurückgetreten. Aber als Auslöser der so genannten „Hacker-Affäre“ hält sie den Landtag noch immer auf Trab: Christina Schulze Föcking (CDU).

Sie ist als NRW-Umweltministerin längst zurückgetreten. Aber als Auslöser der so genannten „Hacker-Affäre“ hält sie den Landtag noch immer auf Trab: Christina Schulze Föcking (CDU).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Es war ein schwarzer Tag für die Düsseldorfer Staatskanzlei. Nach der Vernehmung von fünf Zeugen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II (Pua), der sich um die Aufklärung der Hackeraffäre bemüht, steht die Glaubwürdigkeit der Regierungskommunikation zu diesem Thema infrage.

Zeugen waren zwei Kriminalbeamte, ein Staatsanwalt und zwei IT-Experten im Staatsdienst. Mit mal mehr und mal weniger deutlichen Worten äußerten sie fast ausnahmslos Unverständnis über eine Erklärung der Landesregierung vom 16. März. Damals erklärte der Regierungssprecher: „Nach Informationen der nordrhein-westfälischen Ermittlungsbehörden hat es von bisher unbekannter Seite Versuche gegeben, auf persönliche Daten der Ministerin für Umwelt (...) zuzugreifen. Mindestens teilweise waren die Versuche demnach auch erfolgreich.“ Die Erklärung hatte die Staatskanzlei am frühen Mittag verschickt. Am Vorabend wurden auf dem privaten Fernseher der damaligen Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) Aufzeichnungen ihrer Redebeiträge im Landtag ausgespielt. Die Ministerin wähnte kriminelle Machenschaften und alarmierte die Polizei.

Später entpuppte sich der vermutete Hackerangriff aber als trivialer Bedienfehler. Die Beamten, die am Tag nach dem vermeintlichen Hackerangriff noch vor der Regierungserklärung zum Hof der Familie Schulze Föcking ausgerückt waren, wurden gefragt, ob ihr damaliger Kenntnisstand die Erklärung des Regierungssprechers gerechtfertigt habe. „Nach unserem Ermittlungsstand hätten wir das unmöglich so sagen können“, lautete eine der Antworten. Eine andere: „Das klingt nach einem Fakt. Von Fakten konnte aber noch keine Rede sein.“

Einer der damals mit der Sache befassten IT-Experten im Staatsdienst beantwortete die Frage mit: „Zu diesem Zeitpunkt auf keinen Fall.“ Der am gleichen Tag für wenige Stunden zuständige Staatsanwalt erklärte: „Ich bin nicht in die Prüfung eingetreten, weil ich zu wenig Material hatte.“ Er empfahl dem Ausschuss, zur Klärung der Frage nach der Faktenbasis der Regierungserklärung den Autor zu befragen. Das wird passieren. In einer der nächsten Sitzungen wird der Regierungssprecher als Zeuge Gelegenheit haben, sich zu erklären.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort