Gesetzentwurf für NRW Land halbiert Straßenbaubeiträge

Düsseldorf · Ein Förderfonds soll etwa die Hälfte der Kosten übernehmen. Trotzdem ist die derzeit mächtigste Bürgerbewegung in NRW, die eine komplette Abschaffung der Beiträge gefordert hat, absehbar gescheitert.

 Anlieger kommunaler Straßen werden an den Kosten beteiligt, wenn ein Umbau oder eine Sanierung ansteht.

Anlieger kommunaler Straßen werden an den Kosten beteiligt, wenn ein Umbau oder eine Sanierung ansteht.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Land wird die Bürger bei den umstrittenen Straßenbaubeiträgen um etwa die Hälfte der Kosten entlasten und richtet hierfür einen Förderfonds ein. Im Grundsatz wird NRW die Gebühren, mit denen Anlieger an der Sanierung oder dem Umbau „ihrer“ Straße beteiligt werden, aber nicht abschaffen.

Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, den sie Mittwoch dem Plenum des Landtages vorlegen wird. Formal wird der Entwurf danach noch einmal in den Ausschüssen beraten und wohl erst im November verabschiedet. Aber es bestehen kaum noch Zweifel daran, dass die Pläne Anfang 2020 gültiges Recht werden.

Damit wird die gegenwärtig größte Bürgerbewegung in NRW absehbar scheitern. Rund 60 Kommunen, zahlreiche Aktionsbündnisse und der Bund der Steuerzahler, der zuletzt fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt hatte, kämpfen seit gut einem Jahr für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW. Die Gegner verweisen auf Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin oder Hamburg, wo es solche Gebühren nicht oder nicht mehr gibt. Hartmut Schledorn vom Bund der Steuerzahler fasst die aktuelle Lage in NRW auf Nachfrage so zusammen: „Ich gebe zu: Es sieht schlecht aus mit der Abschaffung.“

Gleichwohl wird es deutliche Entlastungen bei der Gebühr geben, die die Anlieger nach bisheriger Praxis meist völlig unerwartet und oft mit fünfstelligen, in Einzelfällen mit sechsstelligen Beträgen belastet. Über einen Förderfonds stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro zu deren Unterstützung bereit. Das entspricht in etwa der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Straßenbaubeiträge. Die Kommunen wickeln die Abrechnung mit dem Förderfonds ab, so dass die Bürger ohne eigenes Zutun davon profitieren. Diese soll auch rückwirkend für Projekte gelten, die nach Januar 2018 beschlossen wurden. Außerdem gibt es Rabatte für besonders tiefe oder an Straßenecken liegende Grundstücke sowie großzügige Regelungen für Ratenzahlungen.

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