NRW-Schulministerin Löhrmann schreibt Brief Gesetz zur schulischen Inklusion verzögert sich

Düsseldorf · Die Gesetzgebung für den Regelschulunterricht behinderter Kinder in Nordrhein-Westfalen verzögert sich. Dies teilte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Donnerstag den Landtagsabgeordneten des "Gesprächskreises Inklusion" mit.

Porträt: Das ist Sylvia Löhrmann
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Grund seien Bemühungen, möglichst im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens "Dissense auszuräumen", heißt es in einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Brief der Ministerin. Land und Kommunen streiten darüber, wer die Kosten für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen tragen muss.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Kaiser, hatte Löhrmann zuvor aufgefordert, das Schulrechtsänderungsgesetz endlich vorzulegen. "Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit und einen Rechtsrahmen, damit die Inklusionsziele erfüllt werden können", so Kaiser. Die Verantwortlichkeiten und Finanzierungen bei der schulischen Inklusion müssten gesetzlich klar geregelt werden. Städte und Gemeinden dürften am Ende als Schulträger nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das Konnexitätsprinzip müsse strikt beachtet werden. Danach muss das Land für jene Leistungen aufkommen, die Kommunen aufgrund neuer Landesgesetze erbringen müssen.

Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens habe "keine Auswirkungen" auf das vom Landtag geforderte Finanzierungskonzept zur Inklusion, versichert Löhrmann. Die personellen Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung in Regelschulen würden bereitgestellt und beim Grundstellenbedarf berücksichtigt. In den kommenden fünf Jahren erhalten laut Löhrmann landesweit 2.500 Lehrer die Möglichkeit, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Damit solle dem Lehrkräftemangel in der Sonderpädagogik begegnet werden. Zudem würden die Studienkapazitäten an den NRW-Hochschulen für Sonderpädagogik ausgeweitet.

Sie habe großes Verständnis dafür, dass Schulträger, Lehrkräfte und Eltern behinderter Kinder bald Klarheit über die weiteren Schritte der schulischen Inklusion haben wollten, schreibt Löhrmann. Gleichwohl strebe sie bei der Umsetzung dieses Vorhabens "einen möglichst großen gesellschaftlichen Konsens" an. Deshalb würden vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs durch die rot-grüne Landesregierung womöglich noch weitere Gespräche mit den Kommunen und deren Spitzenverbänden notwendig.

CDU-Fraktionsvize Kaiser warf der rot-grünen Landesregierung vor, für die schulische Inklusion nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Im kommenden Landeshaushalt seien nur eine Million Euro für Lehrerfortbildung vorgesehen. Damit könne der Inklusionsprozess nicht gelingen. Für jede Regelschulklasse mit behinderten Schülern sei zusätzlich ein Förderlehrer notwendig. Insgesamt würden bei der Inklusion "mehr und nicht weniger Förderlehrer" benötigt.

(KNA/felt)
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