Kölner Kammer nur für Sexualstraftaten zuständig Wenn Gerichte sich spezialisieren

Köln · Das Kölner Landgericht hat seit diesem Jahr eine Kammer, die sich nur noch mit Sexualstraftaten befasst. Ein Vorbild für andere Gerichte? Eine Analyse.

 Ein Gerichtssaal in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild).

Ein Gerichtssaal in Nordrhein-Westfalen (Symbolbild).

Foto: imago/R¸diger Wˆlk/imago stock&people

Das Landgericht an der Luxemburger Straße in Köln ragt mit 105 Metern Höhe nicht bloß optisch heraus. Es ist das größte Landgericht in Nordrhein-Westfalen und das viertgrößte in Deutschland. Räuber landen hier, Steuerhinterzieher, Diebe, Mörder und Vergewaltiger. Bisher bestimmte weitestgehend das Zufallsprinzip, vor welchem Richter ein Angeklagter landet. Für Vergewaltiger und andere Sextäter gilt es seit diesem Jahr nicht mehr. Das Landgericht Köln hat eine Kammer eingerichtet, die sich ausschließlich mit Sexualstraftaten befasst.

Zunächst muss man wissen, wie ein Fall bei einem Gericht landet. Die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage bei dem Gericht, das zuständig ist. Das richtet sich zum Beispiel nach dem Tatort, nach der Tat, aber auch nach der erwarteten Strafe. Mordfälle etwa landen nie bei einem Amtsgericht, sondern immer in erster Instanz beim Landgericht. Das Gericht verteilt die Fälle schließlich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Diese legen fest, dass Verfahren beispielsweise nach Eingangsdatum oder Anfangsbuchstaben der Angeklagten auf die Kammern verteilt werden.

Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Köln weist nun sämtliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie es im juristischen Alltag heißt, der 13. Großen Strafkammer zu. Drei Richter urteilen über jeden beim Landgericht angeklagten Fall von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Eine solche Spezialisierung ist im Strafrecht – ausgenommen Wirtschafts- und Jugendstrafrecht – recht außergewöhnlich. In NRW gibt es wohl noch am Landgericht Dortmund eine Kammer für Sexualstraftaten, sonst aber nicht. Es gibt auch keine speziellen Kammern für Wohnungseinbrüche oder Schläger. Geht es nach Justizminister Peter Biesenbach (CDU) soll die Kammer in Köln keine Ausnahme bleiben. „Die Spezialisierung von Gerichten ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung“, sagte Biesenbach am Freitag im Landgericht. Viele Staatsanwälte seien bereits spezialisiert, die Gerichte könnten bald folgen.

Da die Gerichte aber unabhängig sind, kann der Justizminister ihnen nicht einfach vorschreiben, welche Kammern sie für welche Delikte einzurichten haben und welche nicht. Biesenbach möchte deswegen Gespräche mit den Präsidenten der Gerichte führen und sie von der Idee überzeugen. Nur, was ist eigentlich der Vorteil von spezialisierten Richtern?

Der Präsident des Kölner Amtsgerichts, Roland Ketterle, argumentiert mit verschiedenen Erwägungen. Durch die spezialisierte Sexualstrafrechts-Kammer könne die Effizienz des Gerichts gesteigert, aber auch die Qualität der Rechtsprechung gesichert werden. Es werden Richter dieser Kammer angehören, die sich lange mit Sexualstrafrecht befasst haben. Ein anderer Aspekt sei der Opferschutz. Weil das Landgericht durch die erweiterte Kapazität häufiger auch als erste Instanz in Sexualstrafsachen dienen könne, müssten mögliche Opfer nur einmal aussagen. Wenn das Amtsgericht als erste Instanz fungiert, kann das Landgericht in der Berufung erneut Zeugen vernehmen. Nach dem Landgericht, also etwa vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, gibt es so etwas nicht mehr.

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter sieht die Tendenz zur Spezialisierung kritisch. Er befürchtet, dass sie einem höheren Strafniveau dienen soll. Vetter kann sich vorstellen, dass auf Sexualstraftaten spezialisierte Richter ihre Expertise durch scharfe Urteil auch sichtbar demonstrieren wollen. „Das klare Ziel ist, die Strafsprüche zu verschärfen“, sagt Vetter. Die Spezialisierung sei außerdem immer weiter ausbaubar: „Was kommt dann als nächstes? Richter für Ladendiebstähle?“, fragt der Rechtsanwalt.

Dadurch, dass die Sexualstrafsachen nun konzentriert bei den immer gleichen Richtern landen, obliegen diese auch einer schärferen Kontrolle. „Die richterliche Unabhängigkeit wird durch die Spezialisierung nicht gefördert, weil die Richter überprüfbar sind“, sagt Vetter. Wenn also die Kammer für eine bestimmte Form der sexuellen Nötigung immer dasselbe Strafmaß fällt, etwa von sechs Monaten, dann könnte die Öffentlichkeit diese Richter persönlich dafür verantwortlich machen. Da Sexualfälle bislang von unterschiedlichen Kammern mit unterschiedlichen Richtern entschieden werden, ist eine Personalisierung nicht möglich. Die Richter könnten dadurch unter Druck gesetzt werden, gefälligere Urteile zu fällen. Ein aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematischer Aspekt.

Die Richter der 13. Großen Strafkammer kommen nicht mehr mit der vollen Bandbreite des Lebens in Kontakt, sondern nur noch mit einer Seite. Auch das kritisiert Strafverteidiger Vetter: „Mir wäre Vielfalt lieber.“

(her)
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