Verwaltungsgericht entscheidet Landgerichtspräsident kann nicht nach Köln wechseln

Düsseldorf · Bernd Scheiff sollte auf Vorschlag von NRW-Justizminister Peter Biesenbach Präsident am Kölner Oberlandesgericht werden. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stoppte die Pläne. Die Beurteilung des Düsseldorfer Landgerichtpräsidenten sei fehlerhaft, heißt es.

 Bernd Scheiff ist derzeit der Chef des Düsseldorfer Landgerichts.

Bernd Scheiff ist derzeit der Chef des Düsseldorfer Landgerichts.

Foto: Ilgner, Detlef (ilg)/Ilgner,Detlef (ilg)

Alles nochmal auf Anfang: Eine juristische Formalie führt jetzt dazu, dass Bernd Scheiff, derzeit der Chef des Düsseldorfer Landgerichts, zunächst nicht als neuer Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) direkt nach Köln wechseln kann. Als Wunschkandidat von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) war die Ernennung von Scheiff für einen der Top-Jobs in der NRW-Justiz sogar schon vom Landeskabinett abgesegnet worden. Doch auf Klage einer unterlegenen Mitbewerberin, die sich vergebens Hoffnung auf den Kölner Chef-Posten gemacht hatte, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt, dass ein Formfehler den direkten Dienstantritt von Scheiff (61) in Köln verhindere.

Das Landesjustizministerium prüft derzeit, ob gegen diesen Gerichtsbeschluss eine Beschwerde eingelegt wird. Weitere Stellungnahmen des Ministeriums gibt es dazu nicht – unter Verweis darauf, dass es sich um eine laufende Personalangelegenheit handele.

Mit keinem Wort wird im Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG)  Gelsenkirchen erwähnt, welcher der beiden Kandidaten für das OLG Köln womöglich die bessere Besetzung wäre. Auf Klage der unterlegenen Bewerberin stellte das Verwaltungsgericht lediglich fest, dass eine mehrmonatige Lücke in dienstlichen Bewertungen und Zeugnissen von Bernd Scheiff einen Formfehler darstelle.

Jene Beurteilungen stammen vom OLG in Düsseldorf als unmittelbar vorgesetzter Gerichtsbehörde. Doch war das dortige Präsidenten-Amt über mehrere Monate hinweg nicht besetzt, das OLG Düsseldorf wurde in dieser Zeit kommissarisch von einem Stellvertreter geführt. Als der neue OLG-Präsident dann sein Amt antrat, hat er nach Rücksprache mit dem kommissarischen Leiter auch ein Scheiff-Zeugnis für die mehrmonatige Lücke ausgestellt. Das aber hat das Verwaltungsgericht jetzt als rechtsfehlerhaft bezeichnet und damit der Klage der Mitbewerberin für den Kölner OLG-Chefposten stattgegeben. Konkret führt das jetzt dazu - falls der Beschluss rechtskräftig wird – dass das Auswahl- und Beurteilungsverfahren für den Kölner Top-Job ganz von vorne beginnen müsste. Eine Entscheidung darüber, ob Scheiff dann erneut ernannt wird und wann, würde vermutlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

RP-Foto: Andreas Bretz

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