NRW-Haushalt 2012 zu spät vorgelegt Gericht rügt trödelnde Landesregierung

Münster · Beim Haushalt darf die Landesregierung nicht trödeln. Das hat das NRW-Verfassungsgericht Rot-Grün nun ins Stammbuch geschrieben. Auswirkungen hat das Urteil aber erst für den Etat 2014.

Die NRW-Minister 2012: Das ist das Kabinett von Hannelore Kraft
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Das ist Hannelore Krafts Kabinett

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Foto: dpa, Federico Gambarini

Beim Haushalt darf die Landesregierung nicht trödeln. Das hat das NRW-Verfassungsgericht Rot-Grün nun ins Stammbuch geschrieben.
Auswirkungen hat das Urteil aber erst für den Etat 2014.

Erneute Niederlage für Rot-Grün vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgericht: Die Landesregierung hat bei der Aufstellung des Haushalts für das laufende Jahr gegen die Rechte des Landtags verstoßen. Das hat das Gericht in Münster am Dienstag nach einer Klage der früheren Linken-Fraktion entschieden.

Die damalige Minderheitsregierung hatte den Etatentwurf für 2012 erst kurz vor Ende des vergangenen Jahres in den Landtag eingebracht. Deshalb konnte der Haushalt nicht mehr rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres 2012 verabschiedet werden.

Die Regierung habe mit der Verzögerung gegen das Vorherigkeitsgebot verstoßen, begründete Gerichtspräsident Michael Bertrams die Entscheidung (VerfGH 12/11). Das Haushaltsgesetz müsse vor Ablauf des vorangegangenen Rechnungsjahres verkündet und in Kraft gesetzt werden. Dieses Gebot sei keine Sollvorschrift, sondern eine "zwingende Verpflichtung".

Verzögerungen nur in Ausnahmefällen erlaubt

Verzögerungen seien nur "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" erlaubt - nämlich: Die rechtzeitige Verabschiedung des Etat müsse "objektiv unmöglich" sein. Die schwierige Lage einer Minderheitsregierung gehöre nicht dazu. Ebenso wenig ließ Bertrams das Argument gelten, dass die Landesregierung im vergangenen Jahr noch mit ihrem Nachtragshaushalt 2010 vor Gericht gestanden habe.
Damals hatte Rot-Grün ebenfalls eine Niederlage kassiert.

Eine Ausnahme vom Gebot der rechtzeitigen Einbringung sei bei einer Auflösung des Landtags möglich, weil mit der Aufstellung des Haushalts "nach der Neuwahl von vorn begonnen werden muss", sagte Bertrams. Wegen der Neuwahl im Mai kann der Etat 2012 erst im kommenden Monat vom Landtag verabschiedet werden.

Keine Auswirkungen auf Haushalt 2013

Die Landesregierung sieht auch die Aufstellung des Etats für 2013 von dem Urteil nicht berührt. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es Ausnahmen geben kann, und deutlich auf die Neuwahl hingewiesen", sagte Finanz-Staatssekretär Rüdiger Messal (SPD). Der Haushalt für 2013 kann nicht rechtzeitig verabschiedet werden. Das Kabinett wollte am Dienstag erst die Eckpunkte für den Etatentwurf verabschieden.
Auswirkungen hat das Urteil erst für den Etat 2014. Ihn müsse die Regierung so frühzeitig vorlegen, dass er rechtzeitig beschlossen werden könne, sagte Messal.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte die "rechtliche Klarstellung", wie deren finanzpolitischer Sprecher Martin Börschel erklärte. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass künftig eine rechtzeitige Einbringung erfolgt."

Die Linke nahm das Urteil der Verfassungsrichter mit Genugtuung auf. "Das ist eine deutliche Klatsche für die SPD-grüne Landesregierung", sagte Landessprecher Rüdiger Sagel. Die späte Einbringung des Etatentwurfs hatte die Linke zuvor als "dreisten Willkürakt" mit dem Ziel bezeichnet, eine Neuwahl herbeizuführen.

Der finanzpolitische Sprecher der NRW-CDU-Fraktion, Marcus Optendrenk, kommentierte: "Nun ist es amtlich: Finanzminister Walter-Borjans hat zum zweiten Mal die Verfassung gebrochen." Das Verfassungsgericht habe "ein Zeichen gesetzt, das die politische Landschaft verändern wird", erklärte Dirk Wedel, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. "Auswirkungen des heutigen Richterspruchs nicht nur auf künftige Landeshaushalte, sondern etwa auch auf die kommunale Ebene müssen geprüft werden."

(lnw)
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