Landesbeamtengesetz Gericht verwirft NRW-Frauenförderung

Düsseldorf · Frauen sollen seit Juli 2016 nach dem Landesbeamtengesetz bei einer "im wesentlichen gleichen Eignung" bevorzugt befördert werden. Dieses neue Dienstrecht wird schon lange kritisiert, jetzt lehnt es auch ein Oberverwaltungsgericht ab.

Das sagen Führungsfrauen aus den Sparkassen
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Erstmals hat auch in zweiter Instanz ein Gericht die Form der Frauenförderung, wie sie das neue NRW-Dienstrecht vorschreibt, für unzulässig erklärt. Nach ähnlichen Beschlüssen vorgelagerter Verwaltungsgerichte kam gestern das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG, Az.: 6B1109/16) zu dem Ergebnis, die Vorgaben seien nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.

Konkret geht es um Paragraf 19 Absatz 6 des Landesbeamtengesetztes, dem zufolge Frauen seit Juli 2016 bei einer "im wesentlichen gleichen Eignung" bevorzugt befördert werden sollen. Was in der Praxis bedeutet, dass innerhalb bestimmter Bandbreiten auch Frauen mit schlechterer Qualifikation gegenüber besser qualifizierten Männern befördert werden müssen. Das verstößt laut OVG gegen den Grundsatz der Bestenauslese.

Für den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude, kommt diese Entscheidung nicht überraschend. Er hatte schon seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens auf die Rechtsunsicherheiten der Formulierung hingewiesen. "Wir hoffen nun, dass die Landesregierung von der Ankündigung, das Gesetz im Zweifel bis zum Europäischen Gerichtshof zu tragen, Abstand nimmt", so Staude.

Danach sieht es nicht aus. NRW-Innenminister Ralf Jäger erklärte gestern: "Die Landesregierung strebt jetzt ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an." FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel, der die gestern vom OVG bestätigte Position schon vor Monaten als erster Politiker im NRW-Landtag vertreten hatte, sagte: "Das nun von der Landesregierung über Jahre angelegte weitere Gerichtsverfahren blockiert in unverantwortlicher Weise die Aufstiegschancen einer ganzen Beamtengeneration."

(tor)
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