Ganztagsbetreuung an Grundschulen in NRW Politisches Gerangel um die Ganztagsschule

Düsseldorf · (kib) Auf die Ganztagsbetreuung an Grundschulen kommen große Veränderungen zu. So soll ab dem Jahr 2025 ein Rechtsanspruch gelten.

Was ist unter einer „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) zu verstehen?

Im Unterschied zum gebundenen Ganztag, der verpflichtend Unterricht auch am Nachmittag vorsieht, ist der offene Ganztag für die Schüler freiwillig. Zum Angebot zählen in der Regel ein Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften, also diverse Freizeitangebote.

Wie viele Grundschulkinder besuchen eine OGS?

Im Schuljahr 2017/18 nahmen das Angebot 300.000 Grundschüler in Anspruch – das entspricht 46 Prozent. Der Bedarf liegt nach Angaben des Grundschulverbands NRW aber bei 70 Prozent. Dabei variiert die Nachfrage stark: In ländlichen Regionen liegt sie eher bei 20 bis 30 Prozent, in manchen Vierteln größerer Städte jedoch bei 100 Prozent. Auch in diesem Schuljahr gingen wieder hunderte Schüler leer aus.

Warum steht die OGS in der Kritik?

Einhellig kritisieren Eltern-, Lehrer- und Schulverbände, dass es keine verbindlichen Qualitätsstandards für die OGS gibt. Es ist nicht einmal vorgeschrieben, dass die Betreuer eine pädagogische Ausbildung haben oder wie viele Kinder maximal in einer Gruppe sein dürfen. Auch die empfohlene Fläche von mindestens drei Quadratmetern pro Kind wird häufig unterschritten. Die Träger der OGS, zumeist die Freien Wohlfahrtsverbände, beklagen eine viel zu geringe finanzielle Ausstattung. Die SPD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung einen Zukunftsplan für die OGS vorlegt.

Was sagt die Landesregierung?

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP): „In Nordrhein-Westfalen obliegt die konkrete Ausgestaltung der Ganztagsangebote den Trägern. Das Land allein fördert die OGS jährlich mit rund 550 Millionen Euro, kommunale Mittel und Elternbeiträge sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der steigenden Nachfrage hat das Land die Finanzmittel für den OGS seit 2017 um rund 90 Millionen Euro erhöht, während der Bund bisher nur eine einmalige Zahlung zugesagt hat.“

Was muss bis 2025 geschehen?

Vor allem muss ähnlich wie zuletzt beim Digitalpakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden, wer die Kosten des Ganztagsausbaus trägt und welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

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