Nach Hochwasser-Katastrophe Flutschäden an Straßen in NRW sollen bis Sommer 2022 behoben werden

Düsseldorf · Das Land rechnet mit Hilfsgeldern von bis zu 13 Milliarden Euro. Mit günstigen Hilfskrediten soll die Zeit bis September überbrückt werden.

 Bagger arbeiten auf der Autobahn A1. Hier stürzte ein Teil der Autobahn und zirka 100 Meter Lärmschutzwand in die Erft.

Bagger arbeiten auf der Autobahn A1. Hier stürzte ein Teil der Autobahn und zirka 100 Meter Lärmschutzwand in die Erft.

Foto: dpa/David Young

Die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten müssen sich noch rund ein Jahr auf Einschränkungen im Straßenverkehr in den Flutgebieten einstellen. Der Bund habe zugesagt, so schnell wie möglich die Bundesautobahnen wieder in Ordnung zu bringen, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „Jeder weiß: Das wird Monate dauern. Das wird keine Sache von Tagen sein.“ Von Landesseite würden nun Vorbereitungen getroffen, um besonders belastete Orte zu identifizieren und diese durch entsprechende Verkehrsführung zu entlasten.

Nach Angaben des Landesbeauftragten für den Wiederaufbau, Fritz Jaeckel, solle geschaut werden, welche Sperrungen aufrechterhalten werden müssten und wo man temporäre Entlastungen schaffen könne. Zugleich verwies er darauf, dass bei der Wiederherstellung der Autobahnen und Bundesstraßen kein reguläres Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse, wenn die Straße auf der Linienführung verbleibe. „Das alleine ist der Garant dafür, dass ich damit rechne, dass diese Straßeninfrastruktur im nächsten Jahr wieder verfügbar ist – also nach dem Frühjahr.“

Laschet präsentierte mit Jaeckel und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) Eckpunkte der Wiederaufbaupläne. Die Ministerin erklärte, sie rechne damit, dass aus dem von Bund und Ländern geplanten Wiederaufbaufonds in Höhe von den 30 Milliarden Euro bis zu 13 Milliarden Euro nach NRW flössen. Das entsprechende Gesetz könne am 7. September vom Bundestag  und drei Tage später vom Bundesrat verabschiedet werden. Scharrenbach zufolge werden derzeit vom Land die Förderrichtlinien erarbeitet, die Anträge sollen ab dem 13. September gestellt werden können. „Wir rechnen mit 80.000 bis 100.000 Anträgen aus dem privaten Bereich in NRW“, so Scharrenbach. Hinzu kämen rund 11.000 Anträgen von Unternehmen. Die Beantragung solle über die Kreise und kreisfreien Städte erfolgen. Neben einem Onlineantragsverfahren solle es vor Ort auch direkte Ansprechpartner geben, da „überwiegend Lebensältere“ betroffen seien, sagte Scharrenbach. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, gibt es von der NRW.Bank zinsgünstige Kredite für Firmen und Privatpersonen. Letztere können bis zu 75.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent über ihre Hausbank beantragen.

Der Opposition reichen die skizzierten Schritte nicht. „Bisher wissen wir noch nicht, wer wofür Unterstützung erhält und wie sie ausgezahlt wird“, sagte der kommunalpolitisches Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion Johannes Remmel. Sein Kollege von der SPD, Stefan Kämmerling, sprach von einer Showveranstaltung, für die die Menschen im Land schlichtweg keine Zeit und auch kein Verständnis hätten.

Unterdessen kommt in die Einführung des sogenannten Cellbroadcasting, bei dem die Bevölkerung mittels Handybenachrichtigung in ihrer direkten Umgebung gewarnt werden sollen, Bewegung. Armin Schuster,  Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, sagte unserer Redaktion: „Der Bundestag wird für Cell Broadcast in Deutschland nach der ersten Lesung diese Woche sehr schnell den Weg freimachen.“ Seine Behörde forciere diese Lösung schon länger und habe deshalb im April eine Studie in Auftrag gegeben, die ebenfalls zu dem Schluss komme, dass Cellbroadcasting den Mix an Warnmitteln von Rundfunkdurchsagen über Warn-Apps bis hin zu Sirenen sinnvoll ergänzen könne. „Um am richtigen Ort das beste Warnmittel einsetzen zu können, erstellen wir mit den Ländern bis Jahresende ein bundesweites Warnmittelkataster“, erklärte Schuster. 

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