Flüchtlingsunterbringung NRW will sozialen Wohnungsbau ankurbeln

Düsseldorf · Mit einer deutlichen Verbesserung der Förderkonditionen will das Land Nordrhein-Westfalen den sozialen Wohnungsbau ankurbeln.

So viele Flüchtlinge mussten die Städte 2014 neu aufnehmen
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Foto: dpa, jst fdt

Bauminister Michael Groschek (SPD) kündigte an, dass Investoren und Kommunen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen, künftig mit einer Tilgung ihrer Kredite von 10 bis 25 Prozent durch das Land rechnen könnten. Die Höhe richte sich nach dem jeweiligen Mietwohnungsangebot in der jeweiligen Region.

Bei Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge sind laut Groschek ab sofort Tilgungsnachlässe von bis zu 35 Prozent möglich. Damit liege die Rendite für Investoren im Normalfall sogar höher als im frei finanzierbaren Wohnungsbau.

Kosten für Flüchtlinge: Die wichtigsten Antworten
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Foto: dpa, rwe lof

Insgesamt will das Land für dieses Programm 97 Millionen Euro bereitstellen, die weitgehend aus Kompensationsmitteln des Bundes stammen. "Bei der immer größer werdenden Zahl von Flüchtlingen müssen wir handeln", sagte Groschek. Deshalb biete NRW jetzt solch "attraktive Förderkonditionen" für die Schaffung von sozialem Wohnraum, wie dies derzeit in keinem anderen Bundesland der Fall sei. Die hohen Tilgungsraten des Landes würden generell für Investitionen in sozialen Wohnraum bereitgestellt, unabhängig davon, ob er Einheimischen oder Flüchtlingen diene.

Mit dem neuen Maßnahmenpaket solle der soziale Wohnungsbau an Rhein und Ruhr "eine ganz neue Dynamik entwickeln", betonte der Minister. Investoren und Kommunen könnten damit schneller und günstiger bezahlbaren Wohnraum realisieren, von dem alle profitierten. Seit 2005 ist der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen in NRW von 9,86 Prozent auf 5,52 Prozent am gesamten Wohnungsbestand zurückgegangen.

Passau - täglich bis zu 10.000 Flüchtlinge
13 Bilder

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Zudem kündigte Groschek an, dass die Baustandards beim Neubau von Flüchtlingswohnungen in NRW punktuell abgesenkt würden. So müssten Investoren bei der Schaffung von neuem Wohnraum nicht mehr zwangsläufig die obligatorisch geforderten Balkone anbringen. Es müssten lediglich technische Vorbereitungen getroffen werden, dass Balkone später "problemlos nachgerüstet" werden könnten. Darüber hinaus hätten Kommunen schon heute die Möglichkeit auf die Stellplatzverpflichtung zu verzichten. Dagegen würden beim Brandschutz oder der Gefahrenabwehr an den geltenden Baustandards keine Abstriche gemacht, betonte der Minister.

(KNA)
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