Abstimmung im Landtag FDP scheitert mit Antrag auf Verfassungsklage gegen Frauenförderung

Düsseldorf · Die FDP-Opposition ist mit ihrem Antrag gescheitert, eine Verfassungsklage gegen die Frauenförderung im neuen Landesbeamtenrecht zu beschließen. Die Partei hatte kritisiert, das neue Dienstrecht befördere Frauen bevorzugt, auch wenn diese schlechter qualifiziert seien als Männer.

 FDP-Chef Christian Lindner warb in einem Brief an alle Landtagsabgeordneten für eine gemeinsame Klage.

FDP-Chef Christian Lindner warb in einem Brief an alle Landtagsabgeordneten für eine gemeinsame Klage.

Foto: dpa, mku jai

Weil die Abgeordneten aller anderen Fraktionen mehrheitlich dagegen stimmten oder sich enthielten, verfehlte die FDP das nötige 30-Prozent-Quorum deutlich. Die CDU bezeichnete den FDP-Vorstoß als "Symbolantrag", weil es vor der Landtagswahl im Mai keine Chance auf ein Urteil gebe.

Nach dem mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 sind Frauen "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" bevorzugt zu befördern. Laut einem für die FDP erstellten Rechtsgutachten ist der Beförderungsparagraf verfassungswidrig, weil das Land für die Neuregelung keine Gesetzgebungskompetenz hatte.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bekräftigte, die Landesregierung halte an ihrer - ebenfalls gutachterlich unterlegten - Auffassung fest. Das Gesetz berücksichtige sowohl die verfassungsrechtlich verankerte Bestenauslese bei Beamten als auch die Chancengleichheit von Frauen, die endlich umgesetzt werden müsse.

Nach Zahlen der FDP haben bereits 85 Beamte Klage vor den Verwaltungsgerichten eingereicht. In allen bisherigen Entscheidungen sei den Klägern recht gegeben worden. Hunderte Beamte steckten im "Beförderungsstau". Am Oberlandesgericht Münster werden in diesem Monat erste Entscheidungen in Eilverfahren erwartet.

(sef/lnw)
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