NRW Erbrecht für türkische Migranten vereinfachen

Düsseldorf · Die Landesregierung will die Erbangelegenheiten türkischer Mitbürger vereinfachen. Bislang gilt für sie das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen aus dem Jahr 1929. Danach müssen in Deutschland lebende Türken ihre Erbansprüche oder -streitigkeiten grundsätzlich in der Türkei geltend machen.

Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will heute (Montag/1100) auf einer Pressekonferenz eine Nachbesserung des Abkommens vorschlagen, wie ein Sprecher des Ministeriums ankündigte. In Deutschland lebende Türken sollen demnach künftig frei wählen dürfen, ob sie ihre Erbangelegenheiten nach deutschem oder türkischem Recht behandelt wissen wollen.

(lnw)
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