Schließungen wegen Personalnot Eltern wollen Geld zurück für Kita-Ausfälle

Düsseldorf · Der Kindergarten macht ständig dicht, ob wegen Streik, der Pandemie oder Unterbesetzung. Eltern sind sauer und verlangen ihre Beiträge zurück. Doch ganz so einfach ist das nicht. Manchmal müssen Familien zahlen, manchmal nicht. Die Hintergründe.

 Ist die Personaldecke zu dünn, wird die Betreuung eingeschränkt (Symbolbild). Die Eltern müssen trotzdem weiter bezahlen - dafür gibt es auch Gründe, argumentieren die Kommunen.

Ist die Personaldecke zu dünn, wird die Betreuung eingeschränkt (Symbolbild). Die Eltern müssen trotzdem weiter bezahlen - dafür gibt es auch Gründe, argumentieren die Kommunen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Angesichts häufiger Kita-Schließungen in Nordrhein-Westfalen wächst der Unmut der Elternschaft. Denn die gezahlten Kita-Beiträge gibt es nicht zurück, wenn die Betreuung ausfällt. „Das Geld ist weg, und die Betreuung wird in der subjektiven Wahrnehmung immer lückenhafter. Beiträge zahlen für etwas, das nicht stabil planbar ist – das wird als extrem ungerecht empfunden“, sagte Daniela Heimann vom Landeselternbeirat der Kitas: „Wir  versuchen, mit den Kommunen darüber ins Gespräch zu kommen, dass sie wenigstens auf freiwilliger Basis Erstattungen zahlen.“

Nach vorläufigen Zahlen meldeten im Februar landesweit rund 1100 Einrichtungen Personalengpässe, die Schließungen oder Einschränkungen von Betreuungszeiten nötig machten. Viele waren mehrfach betroffen. Im Dezember lag die Zahl bei über 1450, im Januar gab es einen Rückgang.

Derzeit liegt es im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde, ob sie sich auf Bitten um Kostenerstattungen einlässt oder nicht. Günstig wäre aus Elternsicht eine landesweit einheitliche Regelung. Andere Wege, Geld zurückzubekommen, sind eher theoretischer Natur. „Wenn ich gar keine alternative Betreuung habe und beispielsweise einen Babysitter beauftrage, könnte ich auf Schadenersatz klagen“, erklärt Daniela Heimann. Das tut praktisch niemand – die Familien versuchen, irgendwie zurechtzukommen.

Beim Städte- und Gemeindebund NRW kennt man die Diskussion. Etliche Kommunen täten sich schwer mit Rückzahlungen, weil die Haushaltslage keine Spielräume lasse, hieß es dort: „Auch bei Ausfällen müssen weiterhin Personal- und Betrieb finanziert werden.“

Dass die Beitragspflicht für Eltern auch bei Ausfällen weiterbesteht, ist gesetzlich bestimmt. Demnach gilt für diese Abgabe weder ein Kostendeckungsprinzip noch ein Anspruch auf eine festgelegte Gegenleistung. „Das heißt, dass die Elternbeiträge als Pauschale und nicht anteilig zu einer Betreuungsleistung erhoben werden“, erläutert das Landesfamilienministerium von Josefine Paul (Grüne). Allerdings hat die öffentliche Hand schon einmal eingegriffen, als diese Regelung allzu ungerecht erschien: Als die Kitas während der Pandemie über Wochen zublieben, erstatteten das Land und die Kommunen die Elternbeiträge und teilten sich die Kosten.

Anne Deimel, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Verband Bildung und Erziehung, sieht die Kitas mit ihren Personalnöten in einer Zwangslage, in der sie  Schließungen nicht verhindern können. schließlich müssten die Verantwortlichen ihren Aufsichtspflichten nachkommen:  „Dann kann es auch passieren, dass Eltern spontan abgesagt wird.“ Selbst wenn das enormen Stress in die Familien bringe.

Der Landeselternbeirat der Kitas fordert, es müssten sich jetzt alle Bemühungen der Politik darauf konzentrieren, dass in NRW wenigstens zu den Kernzeiten, etwa von 8 bis 15 Uhr, für offene  Kindergärten garantiert werden könne. Dann brauche es umgehend Schritte, um künftig auch Randzeiten abzudecken.

Das Familienministerium signalisierte, dass es die Lage wahrnimmt. „Die Entlastung von Familien ist der Landesregierung insbesondere in Zeiten multipler Krisen ein besonderes Anliegen“, teilte es mit. Gerade in in solchen Zeiten müssten sie sich  auf eine stabile soziale Infrastruktur verlassen können. „Auch mögliche Schritte, dem akuten Personalmangel zu begegnen, prüft die Landesregierung kurzfristig.“

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