Kommentar zur Polizeitaktik NRW hält bei Fußfesseln Maß

Meinung | Düsseldorf · Seit gut einem halben Jahr darf die elektronische Fußfessel in NRW auch bei Verdachtsfällen eingesetzt werden. Etwa bei Gefährdern, die noch gar keine Straftaten begangen haben, denen die Behörden aber Terrorakte zutrauen. Offenbar gehen die Gericht mit dieser heiklen Möglichkeit gewissenhaft um.

Die elektronische Fußfessel ist so etwas wie ein Symbol für das umstrittene neue Polizeigesetz in NRW: Ein Sender am Fuß von potenziellen Terroristen und Stalkern, der Alarm schlägt, wenn der Träger bestimmte Orte oder Personen besucht. Als NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor einem guten halben Jahr sein neues Polizeigesetz inklusive Fußfessel durch den Landtag boxte, war die Empörung groß. Amnesty International und Datenschützer überboten sich gegenseitig beim Ausmalen apokalyptischer Szenarien.

Im Ländervergleich wird nun deutlich, dass die NRW-Gerichte das Instrument vergleichsweise selten anordnen. Das ist nicht zwingend ein Beleg dafür, dass der ganze Streit vermeidbar war und die Polizei gar möglich auch ohne elektronische Fußfesseln ausgekommen würde. Näher liegt folgende Lesart: Offenbar wägen die Richter den Einsatz in NRW besonders sorgfältig ab.

Das ist auch notwendig. Denn anders als im Bereich der Justiz, wo potenzielle Wiederholungstäter auch nach der Haftentlassung in besonderen Fällen schon lange per Fußfessel überwacht werden können, wird die Fußfessel im Rahmen des neuen Polizeigesetzes auch in reinen Verdachtsfällen angewendet. Etwa bei Gefährdern, die sich noch gar nichts haben zu Schulden kommen lassen, denen die Behörden - oft auf der Grundlage geheimdienstlicher Erkenntnisse - aber trotzdem Attentate zutrauen. Das bedeutet: Letztlich können in NRW auf Grundlage des neuen Polizeigesetzes auch formal Unschuldige per Fußfessel überwacht werden.

Neue Formen des Terrors wie etwa Schläfer, die unauffällig leben und erst nach Jahren wie aus dem Nichts zur Tat schreiten, machen das notwendig. Aber es ist schon gut, wenn die Gerichte den Einsatz auf besonders streng ausgewählte Ausnahmen beschränken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort