Landesweite Mindeststandards NRW-Kabinett beschließt Kinderschutzgesetz

Düsseldorf · Das Gesetz soll landesweit fachliche Mindeststandards für den Schutzauftrag der Jugendämter festlegen. NRW will in den kommenden drei Jahren rund 185 Millionen Euro dafür investieren.

  Der Schriftzug „Jugendamt“ ist auf einem Schild zu lesen. (Symbolfoto)

 Der Schriftzug „Jugendamt“ ist auf einem Schild zu lesen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Arno Burgi

Als Lehre aus den Missbrauchsskandalen von Lügde, Münster und Bergisch Gladbach soll der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen gesetzlich gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Entwurf für ein Kinderschutzgesetz. Damit werden landesweit fachliche Mindeststandards für den Schutzauftrag der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdungen festgelegt.

In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut werden. In Betreuungseinrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sollen Leitlinien für Kinderschutzkonzepte etabliert werden. Das pädagogische Personal soll umfassend qualifiziert werden. Kinder sollen mehr Gehör finden.

Die grausamen Fälle hätten der Gesellschaft vor Augen geführt, „dass wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen“, erklärte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Das Land will in den kommenden drei Jahren insgesamt rund 185 Millionen Euro in das Gesetz investieren. Der Entwurf sei als Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz zu verstehen, sagte Stamp. Er sei darauf ausgelegt, über längere Zeit weiterentwickelt zu werden.

(chal/dpa)
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