Dinslakener IS-Terrorist vor Gericht Nils D. schweigt und lacht

Düsseldorf/Dinslaken · Der Dinslakener IS-Terrorist war einst Kronzeuge – nun werden ihm Folter und Mord vorgeworfen. Nils D. muss eine lebenslange Haftstrafe fürchten. Äußerlich gibt sich der 29-Jährige entspannt.

 Nils D. (r) kommt am Mittwoch in den Gerichtssaal im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts.

Nils D. (r) kommt am Mittwoch in den Gerichtssaal im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nils D., 29, könnte Student sein oder Schreiner, aber er ist Terrorist geworden. Ein etwas stämmiger junger Mann aus Dinslaken mit kurzen, dunkel gelockten Haaren, kleiner Kastenbrille, Holzfällerhemd, Jeans. Sein unscheinbares Äußeres täuscht über seine Biografie hinweg. So, wie sein letzter Auftritt vor Gericht womöglich über das Ausmaß seiner Taten hinweg getäuscht hat.

Denn für Nils D. beginnt an diesem Mittwoch im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits das zweite Verfahren gegen ihn. Im März 2016 wurde er wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er gestand damals, sich in Syrien dem IS angeschlossen, aber selbst keine Kriegsverbrechen begangen zu haben. Weil er zudem in einigen anderen Prozessen als Kronzeuge auftrat, fiel seine Strafe milde aus.

Die Bundesanwaltschaft wirft D. mittlerweile Kriegsverbrechen vor: Folter und Mord. Nils D. hatte einst gestanden, Teil einer Spezialeinheit gewesen zu sein, die Verhaftungen und Gefangenentransporte durchführte. An Misshandlungen oder Hinrichtungen wollte er aber nicht beteiligt gewesen sein. Der Dinslakener war zwischen Oktober 2013 und November 2014 in Syrien.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass D., der zur „Lohberger Brigade“ zählte, als Teil einer sieben- bis achtköpfigen Gruppe regelmäßig Gefangene in einem Gefängnis in Manbidsch, Nordsyrien, folterte. In mindestens drei Fällen sind laut Anklage Gefangene durch die Folter gestorben. Weil er bereits verurteilt wurde, hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf das neue Verfahren ursprünglich nicht eröffnet. Der Bundesgerichtshof aber ordnete den jetzigen Prozess an.

Die Folter hat, so heißt es in der Anklage, mindestens zwei Stunden, im Einzelfall bis zu sieben Stunden gedauert. Die Opfer waren demnach zwischen 13 und 80 Jahre alt: Mitglieder der Freien Syrischen Armee und Zivilisten. Die Gefangenen waren nahe der Folterzelle untergebracht, während sie auf ihre eigene Folter warteten, so dass sie die Schreie der anderen hören mussten. Die IS-Terroristen haben ihre Methode „Balango“ genannt: sie fesselten ihren Opfern die Hände auf dem Rücken und hängten sie an die Decke. Mit Holzknüppeln wurden die Gefangenen anschließend stundenlang geschlagen.

Im Falle einer Verurteilung muss Nils D. mit lebenslanger Haft rechnen. Gleichwohl verbringt er den ersten Prozesstag augenscheinlich entspannt. Mit seinem Rechtsanwalt tuschelt er, immer wieder lacht D. Seinen Angehörigen, die hinter Glas bei den Zuschauern sitzen, winkt er lässig und wirft ihnen eine Art Kuss zu. Zu den Vorwürfen will Nils D. schweigen, auch sein Rechtsanwalt sagt nichts. Lediglich ein Brief von D. an den Vorsitzenden Richter Jan van Lessen wird verlesen. Darin schrieb D.: „Ich will einfach nach Hause.“

Seine ursprüngliche Haftzeit endet ursprünglich am 29. September. Verhandlungstage sind bis Ende November angesetzt. Ob Nils D. währenddessen in Haft bleibt, ist unklar. Sieben Zeugen hat der Senat geladen, einer von ihnen müsste aus der Türkei anreisen – ob das gelingt, ist ebenfalls noch unklar.

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