Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster Dortmunder müssen Ratswahl wiederholen

Dortmund/Münster · Die Wahl für den Dortmunder Stadtrat muss wiederholt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag und lehnte damit die Klage von zehn SPD-Ratsmitgliedern ab, die gegen die vom Stadtrat beschlossene Neuwahl vorgegangen waren.

 Das Rathaus in Dortmund. Die Wahl von 2009 muss wiederholt werden.

Das Rathaus in Dortmund. Die Wahl von 2009 muss wiederholt werden.

Foto: dapd, Volker Hartmann

Nach Ansicht des OVG ist eine Neuauflage der Stadtratswahl nötig, weil Amtsträger der Stadt im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt "geschönt" dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten hatten.

Hintergrund des Verfahrens war, dass einen Tag nach den Kommunalwahlen vom 30. August 2009 ein millionenschweres Finanzloch in Dortmund bekannt geworden war. Der Stadtrat hatte daraufhin beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen. Während die Wahl zum Oberbürgermeister wiederholt und Ullrich Sierau (SPD) auch in der Neuauflage siegte, konnte die Wahl zum Stadtrat noch nicht durchgeführt werden, da die zehn SPD-Ratsmitglieder gegen die Entscheidung des Stadtrates gerichtlich vorgingen.

OVG sieht "Wahlfehler"

Nach Ansicht des OVG waren die Aussagen des ehemaligen Oberbürgermeisters Gerhard Langemeyer (SPD) und der ehemaligen Kämmerin im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 ein gesetzwidriger, die Entscheidung der Wähler möglicherweise beeinflussender Wahlfehler.
Dieser habe die Ungültigkeit der Ratswahl und deren Wiederholung zur Folge.

Es sei verfassungsrechtlich geboten, dass sich der Wähler über Ziele und Verhalten der Wahlbewerber frei von Manipulationen oder Desinformationen Kenntnis verschaffen könne, erklärte das Gericht.
Amtsträger, die im Wahlkampf die Haushaltslage als unauffällig darstellten, obwohl sie unmittelbar zuvor eine Haushaltssperre beschlossen hätten, handelten "desinformierend und damit wahlrechtswidrig". Eine korrekte Darstellung hätte dazu geführt, dass in Dortmund "eine kritische Diskussion über die Haushaltslage geführt worden wäre".

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Klage der SPD-Ratsmitglieder noch im März 2011 statt gegeben. Die dagegen gerichtete Berufung der Stadt Dortmund hatte nun am OVG Erfolg.

Das OVG ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen.: 15 A 876/11

(csr)
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