Kommunal- und Europawahl im Mai Doppel-Wahl im Mai stellt Städte vor Probleme

Düsseldorf · NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat den 25. Mai 2014 als Termin für die Kommunalwahl in NRW festgesetzt. Dies ist das Datum, das die Bundesregierung bereits für die Europawahl reserviert hatte.

Der doppelte Urnengang soll Geld sparen und sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums erklärte, die Bürger würden zur Abstimmung ins selbe Wahllokal gebeten. Dort seien die Stimmzettel in unterschiedliche Urnen einzuwerfen. Die Wahllokale seien für beide Abstimmungen von acht bis 18 Uhr geöffnet. Regelungen anderer EU-Staaten, die eine Abstimmung bis 21 Uhr ermöglichten, würden nicht übernommen.

Die Bürger werden in den kreisfreien Städten bis zu vier Wahlzettel ausfüllen können. Dort werden auch die Bezirksvertretungen neu gewählt, in manchen Städten können sich an dem Termin auch die Bürgermeister zur Wiederwahl stellen. Falls dies gewünscht werde, könnten die Kommunen auch unterschiedliche Wahlvorstände für die Kommunal- und die Europawahl einsetzen, hieß es im NRW-Innenministerium.

Nach den Pannen bei der Auszählung bei der Bundestagswahl (in Essen waren mehrere Auszählungen erforderlich) wird in der Landespolitik jetzt über Konsequenzen diskutiert. "Unerfahrene Helfer sollten geschult werden für einen reibungslosen Ablauf beider Urnengänge", verlangte Ralf Witzel, Vize-Fraktionsvorsitzender der FDP im Düsseldorfer Landtag. Dabei sieht er auch Innenminister Jäger in der Pflicht: "Wir brauchen gute Informationsangebote für die Wahlhelfer", so der Liberale. Die Regierung habe die Auszählungen an dem Wahltermin durch die Option der Bürgermeisterwahl komplizierter gemacht.

Stefan Engstfeld, Europa-Experte der Grünen, sieht hingegen keine Probleme. "Zwei Wahlen an einem Tag gab es in der Vergangenheit schon öfter", sagte Engstfeld. Die Wahlhelfer würden auf die Situation gut eingestellt, wenn sie nicht über die nötige Erfahrung verfügten.

Ab dem Jahr 2020 werden Bürgermeister und Räte in NRW alle fünf Jahre gemeinsam gewählt. Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt.

(gmv)
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