31-Jähriger in Münster getötet Diskussion ums Waffenrecht nach Messerangriff auf Kirmes

Münster · Auf Volksfesten Waffen zu tragen ist grundsätzlich verboten. Ob die heutigen Regelungen speziell im Hinblick auf das Tragen von Messern aber ausreichend sind, ist nach Einschätzung der NRW-Landesregierung fraglich.

 Messer als Tatwaffe (Symbolbild): Nach dem Tod eines 31-Jährigen in Münster entbrennt eine Diskussion um die gesetzlichen Regelungen.

Messer als Tatwaffe (Symbolbild): Nach dem Tod eines 31-Jährigen in Münster entbrennt eine Diskussion um die gesetzlichen Regelungen.

Foto: Oliver Berg/dpa
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