Kritik an Polizeidatenbanken In NRW können auch unschuldige Menschen ins Visier der Ermittler geraten

Düsseldorf · In NRW bleiben auch nach der Einstellung eines Verfahrens erwiesenermaßen unschuldige Personen in den Polizeidatenbanken gespeichert – und werden als Treffer angezeigt, etwa bei einer Verkehrskontrolle. Was Justizexperten und FDP fordern.

 2019 wurden die NRW-Polizei mit Smartphones ausgerüstet, dadurch können Beamte Personendaten schneller mit der Polizeidatenbank abgleichen – doch in der bleiben Unschuldige offenbar auch nach dem Einstellen eines Verfahrens gespeichert. (Symbolbild)

2019 wurden die NRW-Polizei mit Smartphones ausgerüstet, dadurch können Beamte Personendaten schneller mit der Polizeidatenbank abgleichen – doch in der bleiben Unschuldige offenbar auch nach dem Einstellen eines Verfahrens gespeichert. (Symbolbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mögliche Karteileichen in den polizeilichen Datenbanken sorgen derzeit für einen Streit in der Landespolitik. Die FDP im Düsseldorfer Landtag warnt davor, dass nachweislich Unverdächtige als potenzielle Straftäter ins Visier der Polizei geraten könnten. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hatte auf diesen Umstand bereits in ihrem Jahresbericht 2022 hingewiesen.