Gegen Corona in NRW Diese sechs Maßnahmen plant die Landesregierung

Düsseldorf · Schulschließungen, keine Kinderbetreuung, möglichst keine Besuche mehr in Altenheimen und mehr: Mit einem Bündel an Maßnahmen will Landesregierung NRW die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern.

Corona-Krise in NRW: Auswirkungen der Corona-Epidemie in Fotos
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So prägt das Coronavirus das Leben in NRW

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Foto: dpa/Fabian Strauch

Auf einer Pressekonferenz am Freitag gab NRW-Ministerpräsident Armin Laschet das Maßnahmenpaket gegen die Ausbreitung des Coronavirus bekannt. Das sind die sechs Punkte:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.“
  • Kinderbetreuung: „Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder "Kinderbetreuung in besonderen Fällen" betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:
  • - für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • - für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.“
  • Hochschulen: „Nach Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen wird der Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020 in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Osterferien verschoben. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wurde bereits herausgegeben.“
  • Kultureinrichtungen: „Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April für die Öffentlichkeit geschlossen.“
  • Veranstaltungen: „Veranstaltungen auch mit weniger als 1000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind.“

Altenheime und Krankenhäuser: „Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt.“

(ham/dpa)
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