Nach Ausbruch in Hamm Schärfere Corona-Regeln für Feiern in NRW

Düsseldorf · Als Konsequenz aus dem Vorfall in Hamm müssen ab Oktober Privatfeiern im öffentlichen Raum beim Ordnungsamt angemeldet werden. Und das ist nicht die einzige Änderung.

Die Landesregierung verschärft ab Oktober ihre Corona-Regeln für private Feiern. Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte, müssen „private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass im öffentlichen Raum“ – also etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstags- und Abschlussfeiern – ab einer Teilnehmerzahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. „Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden und eine Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste vorab eingereicht werden“, erklärte ein Sprecher. Dadurch werde es den Ämtern ermöglicht, nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten würden. Außerdem gelte weiterhin, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmer begrenzt seien.

Der Sprecher stellte zudem klar, dass es sich lediglich um eine Anmeldung handle, ein Genehmigungsverfahren finde nicht statt. Für Feiern im Privatbereich hat sich das Land dagegen entschieden, über Verboten und behördliche Kontrollen einzugreifen, sondern vertraut auf die Eigenverantwortung der Menschen. Die derzeitige Coronaschutzverordnung ist noch bis einschließlich 30. September gültig. Die angekündigte Änderung soll in die neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober aufgenommen werden.

Die Städte reagierten positiv. Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, sagte unserer Redaktion: „Wir stellen fest, dass die aktuell steigenden Infektionszahlen in einigen Städten überwiegend von privaten Festen und Feiern ausgehen. Hier müssen wir gegensteuern.“ Dazu gehöre auch, dass das Land in seiner Coronaschutzverordnung die Teilnehmerzahl bei wichtigen privaten Festen in angemieteten Räumen begrenze.

„Eine Anzeigepflicht für solche Feiern würde es den Städten erleichtern, gegen Verstöße vorzugehen. Und die Städte würden mit Kontrollen auch daran mitwirken, dass diese Regeln eingehalten werden.“ Auch der Städte- und Gemeindebund reagierte positiv. Geschäftsführer Bernd Jürgen Schneider sprach von einem „wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie“, verwies jedoch auch auf die Mehrarbeit für die Ordnungsämter. „Die Städte und Gemeinden werden tun, was möglich ist und auch weiterhin punktuell kontrollieren. Vor den Beschäftigten in den Kommunen habe ich größten Respekt, sie arbeiten wegen der vielen Corona-Auflagen seit Monaten am Limit.“

 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Oppositionspolitiker Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) nannte das Vorhaben der Landesregierung „konsequent“, kritisierte zugleich aber, dass es keine konsequente Teststrategie gebe. „Es muss gezielt in jenen Bereichen getestet werden, wo Menschen besonders gefährdet sind. Besonders fatal wäre ein Eintrag des Virus in Alten- und Pflegeeinrichtungen.“ Er schlug vor, das Personal in Städten mit hoher Inzidenz zügig zu testen und darüber hinaus den Beschäftigen in der Pflege unabhängig von der allgemeinen Inzidenz die Möglichkeit einzuräumen, sich kostenlos einem Corona-Test zu unterziehen. „Zudem sollten Schnelltests, sobald sie mit ausreichender Genauigkeit und zu akzeptablen Preisen verfügbar sind, eingesetzt werden, um bei Besuchen in den Einrichtungen wieder körperliche Nähe zulassen zu können. Auch in Notaufnahmen oder Ambulanzen könnte der Einsatz zielführend sein.“

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