Corona-Pandemie Zweieinhalb Monate Elternbeiträge werden erstattet

Düsseldorf · Nach dem hitzigen Streit haben die Kommunen und das Land Nordrhein-Westfalen nun doch eine endgültige Lösung für die Kitabeiträge von Februar bis einschließlich Mai gefunden. Sollte es erneute Schließungen geben, wird spitz abgerechnet.

 Während des eingeschränkten Betriebs wurden viele Kinder daheim betreut (Symbolfoto).

Während des eingeschränkten Betriebs wurden viele Kinder daheim betreut (Symbolfoto).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wohl kein Thema hat in den vergangenen Wochen für so viel Streit zwischen der Landespolitik und den Kommunen geführt wie die Erstattung der Beiträge für Kitas, Tagespflege und die Offenen Ganztagsschulen im Zuge der Pandemie. Nachdem es zwischenzeitlich so aussah, als würden zwei Monate erstattet werden, haben die Kommunen nun offenbar noch einmal erfolgreich nachverhandelt. Das Land habe seinen Beitrag um 22 Millionen Euro erhöht und so eine Verständigung möglich gemacht, hieß es am Mittag in der offiziellen Mitteilung von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag NRW.

Die Spitzenverbände hatten zuvor bereits ihre Mitglieder informiert. Wie aus einem Schreiben des Landkreistags hervorgeht, sei die Einigung in Gesprächen mit den Fraktionschefs Bodo Löttgen (CDU), Christof Rasche (FDP) und NRW-Familienminister Joachim Stamp erzielt worden.  Demnach werden die Elternbeiträge für den Februar in voller Höhe erstattet. Die Kosten von 86 Millionen Euro tragen hälftig Kommunen und Land. Begründet wird dies mit einer vergleichbaren Situation im Januar. Für die Monate März bis einschließlich Mai wird die Hälfte der Beiträge erstatte, auch hier jeweils zur Hälfte getragen. Die Lage sei vergleichbar mit der im Juni 2020 gewesen. Unterm Strich bleibt damit eine Erstattung von 2,5 vollen Monaten. Löttgen und Rasche sprachen von einem wichtigen Signal und einer deutlichen finanziellen Entlastung für die Familien mit Kindern. 

Wie angespannt die Lage zwischen den Gesprächspartnern zwischenzeitlich war, zeigt der Verweis in dem Landkreistag-Schreiben darauf, das Land habe zugesagt, dass es „im zweiten Halbjahr 2021 je nach weiterem Pandemieverlauf keine einseitigen Erklärungen zum Betrieb der Kitas beziehungsweise der Offenen Ganztagsschulen abgeben, sondern dies vorab mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen wird“. Sollte es zu einer erneuten Schließung kommen, „soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS berücksichtigt werden“. Hierzu wollen die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag erarbeiten.

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