Nach Kritik an Vergabeverfahren Van Laack verliert Auftrag über 1,25 Millionen Polizei-Masken in NRW

Düsseldorf · Für die Vergabe von millionenschweren Aufträgen für Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie gab es viel Kritik. Nun hat das Land einen erteilten Auftrag über 1,25 Millionen Alltagsmasken rückabgewickelt. Eine leer ausgegangene Unternehmerin hatte sich gewehrt.

 Ein Mund-Nasen-Schutz der Firma van Laack (Symbolfoto).

Ein Mund-Nasen-Schutz der Firma van Laack (Symbolfoto).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Vergabe eines Auftrags über die Fertigung von Alltagsmasken für die nordrhein-westfälische Polizei an die Modefirma van Laack wird rückabgewickelt und neu ausgeschrieben. Ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums sagte am Montag, es gehe um einen Auftrag von 1,25 Millionen Masken zum Preis von 1,9 Millionen Euro. Nach der EU-weiten Neuausschreibung könne es bis März 2021 dauern, bis die Vergabe abgeschlossen sei.

Das Land hatte bereits im Frühjahr bei van Laack in Mönchengladbach 1,25 Millionen Masken für die Polizei geordert. Gegen den im Herbst erteilten zweiten Auftrag an das Unternehmen war eine Kanzlei im Namen einer Wuppertaler Unternehmerin vor die Vergabekammer Rheinland gezogen. Die Kanzlei erklärte, die Rückabwicklung und EU-weite neue Ausschreibung entspreche im Ergebnis ihrem Antrag, „mit welchem die Rechtswidrigkeit der Vergabe geltend gemacht wurde“.

Das Mönchengladbacher Unternehmen van Laack hatte im Zuge der Corona-Pandemie mehrere Aufträge für Schutzausrüstung erhalten. Vor allem die Bestellung von zehn Millionen Schutzkitteln sorgte für Debatten, weil bekannt wurde, dass Johannes „Joe“ Laschet, der Sohn von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), den Kontakt zu der Firma hergestellt hatte. Neben den Kitteln hatte die Textilfirma auch zwei Aufträge der NRW-Polizei über je 1,25 Millionen sogenannter Alltagsmasken aus Stoff bekommen, von denen einer nun rückabgewickelt wird.

Die Unternehmerin war laut Kanzlei ebenfalls in der Branche aktiv, aber nicht zum Zug gekommen. Die Kanzlei Mösinger Bakes Kollewe bemängelte, dass es kein reguläres Ausschreibungsverfahren gegeben und sich das Land stattdessen auf Dringlichkeit berufen hatte.

„Ich erwarte, dass die Landesregierung jetzt erklärt, wie es dazu kommen konnte“, erklärte SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty zu der Rückabwicklung. „Bis vor kurzem hat sie immer betont, dass alle Vorschriften eingehalten wurden. Wie konnte dann dieser Super-Gau passieren? Das Eingeständnis der Landesregierung lässt die Vergaben an van Laack jedenfalls in keinem guten Licht stehen.“

Trotz der Neuausschreibung verfüge die Polizei über genügend Alltagsmasken, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Es gebe noch einen großen Vorrat an FFP1-Masken. Außerdem seien die Masken der ersten Lieferung so haltbar, dass sie statt der angenommenen 30 auch 50 Wäschen hielten.

Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz. Sie überprüft auf Antrag Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Nach Angaben der Kanzlei gab das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste noch vor der Beschlussverkündung bekannt, dass der Auftrag rückabgewickelt werden solle.

(mba/dpa)
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