Corona-Pandemie Kutschaty warnt vor unkontrolliertem Reiseverkehr in Weihnachtsferien

Düsseldorf · Angesichts der immer noch fehlenden neuen Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen hat SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty vor einem unkontrollierten Reiseverkehr in den Weihnachtsferien gewarnt.

 Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty (Archivfoto).

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty (Archivfoto).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Schon vor rund vier Wochen habe das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) die Corona-Einreiseverordnung des Landes einkassiert. „Seitdem gibt es keine klaren Regelungen mehr“, sagte Kutschaty am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Niemand weiß, was erlaubt ist und was nicht, und wie man sich zu verhalten hat, wenn man aus dem Ausland nach NRW zurückkehrt.“ Viele Menschen müssten auch aus beruflichen Gründen verreisen. Auch zu Beginn der Weihnachtsferien liege die neue Verordnung immer noch nicht vor. „Das sorgt nicht nur für Verunsicherung, sondern öffnet auch Tür und Tor für unkontrollierten Reiseverkehr.“

Das NRW-Gesundheitsministerium wies am Freitag daraufhin, dass zunächst der Bund eine entsprechende Verordnung erlassen müsse. Ein Referentenentwurf dazu vom 15. Dezember liegt bereits vor. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist noch offen.

Im Entwurf des Bundes heißt es, dass Einreisende nach Deutschland, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise „in einem Risikogebiet mit einem erhöhten Risiko“ für eine Corona-Infektion aufgehalten haben, verpflichtet sind, spätestens 72 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über eine zurückliegende Corona-Infektion vorzulegen. Personen, die aus Risikogebieten außerhalb des Schengenraumes einreisen, müssen den Nachweis bereits vor Reiseantritt vorlegen.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte am vergangenen Sonntag nach den Bund-Länder-Gesprächen angekündigt, die neue Einreiseverordnung solle „in den nächsten Tagen“ folgen. Bis dahin besteht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten in NRW demnach weiter keine Quarantänepflicht. Darauf wird in einer Fußnote auch im gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss hingewiesen.

Das OVG in Münster hatte Ende November die in der Corona-Einreiseverordnung geregelte generelle Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind.

(mba/dpa)
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