Maskenpflicht, Abstand und Hygienekonzepte Wüst fordert vom Bund Rechtsgrundlage für „Corona-Basisschutz“
Düsseldorf · Einen Tag vor der MPK hat Ministerpräsident Hendrik Wüst Nordrhein-Westfalens Position klargestellt. Er macht sich für achtsame Öffnungen stark und fordert zugleich Klarheit vom Bund, um bewährte Schutzmaßnahmen beibehalten zu können.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fordert vom Bund eine Rechtsgrundlage für einen Corona-Basisschutz für die Zeit nach Auslaufen der bisherigen Maßnahmen. „Wir brauchen weiter mindestens die Möglichkeit für bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag in einer Sondersitzung des Düsseldorfer Landtags. „Eine verantwortungsvolle Öffnungsperspektive funktioniert nur mit einem guten Basisschutz.“
Nach derzeitigem Stand laufe die Rechtsgrundlage für jede Schutzoption gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes am 19. März aus, sagte Wüst. Eine Lehre aus der Pandemie sei jedoch, bewährte Schutzmaßnahmen nicht auszuschließen. „In den dritten Winter der Pandemie müssen wir vorbereitet gehen. Das sind wir den Menschen schuldig“, mahnte er in einer Unterrichtung des Landtags am Tag vor der nächsten Bund-Länder-Runde zur Corona-Krise.
„Wir brauchen auch in Zukunft die Möglichkeit, die Verwundbarsten in unserer Gesellschaft schützen zu können, wenn es denn sein muss“, betonte Wüst. „Erste Öffnungen sind richtig, aber sie müssen so gemacht werden, dass wir nicht nach ein paar Wochen auf dem halben Weg wieder umdrehen müssen.“ Deshalb sei Achtsamkeit weiter nötig.
Wüst hatte bereits vorher erklärt, dass er Perspektiven für schrittweise Öffnungen sieht. Das bestätigte er am Dienstag. Erste Öffnungen seien angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen wichtig, sie müssten jedoch so gemacht werden, dass man nicht nach ein paar Wochen auf halbem Weg wieder umkehren müsse.
Wüst plädiert dafür, die 2G-Regel im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht zu ersetzen. Außerdem sollen ihm nach die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte zurückgenommen werden.
Außerdem machte er deutlich: „Wir brauchen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die vulnerablen Gruppen zu schützen.“ In Nordrhein-Westfalen könne mit der umstrittenen Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal ab dem 15. März begonnen werden. Der Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung könne ab Mitte März erhoben und an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Aber es müsse klar sein, wie man mit Ungeimpften umgehe: „Das muss bundeseinheitlich und klar geregelt sein.“
Die Bundesregierung sei über Wochen Antworten zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Ungeimpfte und zu weiteren Fragen schuldig geblieben. „Wir brauchen Klarheit“, sagte Wüst. Die Kommunen und die Einrichtungen brauchten jetzt zügig eine Klärung, um eine praxisorientierte Umsetzung der Impfpflicht zu ermöglichen. Zugleich betonte Wüst, er halte eine allgemeine Impfpflicht für richtig, damit es im nächsten Winter nicht wieder zu Einschränkungen komme.
An diesem Mittwoch wollen Bund und Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) über Lockerungen beraten. In einem ersten Beschlussvorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass bis zum 20. März die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden sollen.