Pandemie-Bericht vorgelegt NRW-Landesregierung gibt noch keine Corona-Entwarnung

Düsseldorf · Seit Mitte April entspannt sich die Lage in der Corona-Krise - Entwarnung kann man aber nicht geben: Das sind die Kernaussagen eines Berichts, den der Gesundheitsminister an den Landtag geschickt hat. Der muss entscheiden, ob in NRW weiter eine Epidemie herrscht.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die NRW-Landesregierung hat knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Pandemie-Gesetzes eine Zwischenbilanz vorgelegt: In dem Bericht für den Landtag, der über eine Verlängerung der „epidemischen Lage“ entscheiden muss, werden positive Zahlen zusammengetragen - Entwarnung gibt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aber nicht. Die Gefahr einer weiteren Infektionswelle mit weitreichenden Folgen sei nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im Pandemie-Gesetz war verankert worden, dass die landesweite epidemische Lage als Grundlage der Maßnahmen alle zwei Monaten vom Landtag neu festgestellt werden muss. Die Frist endet am 14. Juni. Die FDP-Fraktionsspitze hatte sich am Freitag bereits dafür ausgesprochen, diesen Ausnahmezustand zu beenden. Der Bericht kommt zu der Einschätzung, es seien einerseits „spürbare Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu verzeichnen.“ Seit dem 14. April sinke der Trend. Alle Kreise und kreisfreien Städte liegen demnach bei 14 oder weniger Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im täglichen Durchschnitt der letzten sieben Tage.

Andererseits könne die Gefahr einer weiteren Infektionswelle „nicht ausgeschlossen werden, verbunden mit ggf. gravierenden Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch für das Wiederanfahren der Wirtschaft.“ Und auch wenn die Lage akut entspannt sei, könne „bei einem erneuten drastischen Anstieg der Neuinfektionszahlen eine Überlastung des Gesundheitssystems in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.“

Genau für diese Situation ist das Gesetz gedacht: Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor. So kann das Gesundheitsministerium zum Beispiel Krankenhausträger verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben.

Mit Kontakt-Beschränkungen oder Maskenpflicht hat das Gesetz nichts zu tun - diese Regelungen sind Teil der Coronaschutz-Verordnung.

(ham/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort