Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rückenwind für NRW bei Streitfrage um Kopftuchverbot

Düsseldorf · Mit dem Beschluss, dass es verfassungskonform sei, einer Rechtsreferendarin das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten, stützt das Bundesverfassungsgericht auch Landesregierung. NRW arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetz.

 Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß.

Ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß.

Foto: dpa/Martin Schutt

Die Bundesländer dürfen Rechtsreferendarinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches im Gerichtssaal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zwar schränke ein solches Kopftuchverbot die im Grundgesetz geschützte Glaubensfreiheit ein, doch sei es im Hinblick auf die „weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates“ zulässig, entschieden die Richter.

Durch diese Entscheidung erhält auch die Düsseldorfer Landesregierung Rückenwind aus Kostenpflichtiger Inhalt Karlsruhe. Denn auch in NRW ist das Kopftuch - und die Frage, ob es in der Justiz zugelassen sein soll oder nicht - ein Streitthema.

Die Landesregierung plant ein Neutralitätsgesetz für die Justiz, das allen Justizbeschäftigten untersagt, im Gerichtssaal und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten religiös konnotierte Symbole zu tragen. Ziel des Gesetzesvorhabens sei es, auch durch das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen den geringsten Anschein von Voreingenommenheit auszuschließen.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich, da sie für Klarheit in der umstrittenen Frage sorgt, ob die Glaubensfreiheit des einzelnen Amtsträgers bei bestimmten Diensthandlungen gegenüber der Neutralitätspflicht der Justiz zurückzustehen hat“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Karlsruhe bestätige damit das von der Landesregierung verfolgte Ziel, die Objektivität und Neutralität der nordrhein-westfälischen Justiz zu stärken. „Die Entscheidung bietet damit eine belastbare Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen“, so Biesenbach. Derzeit liegt die Gesetzesvorlage dem Rechtsausschuss vor.

Einstimmig ist der Beschluss des zuständigen Senats im Bundesverfassungsgericht allerdings nicht gefallen. Eine abweichende Meinung in dem aus acht Richtern bestehenden Senat vertrat der Verfassungsrichter Ulrich Maidowski. Laut Maidowski ist der Eingriff in die Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Er gewichtet die einander gegenüberstehenden Verfassungsgüter anders, weil es um die Ausbildungszeit geht.

Referendarinnen komme eine richterliche Unabhängigkeit oder staatsanwaltschaftliche Verantwortung nicht zu, erklärte Maidowski. Sie seien eben keine Richterinnen und dürften deshalb nicht uneingeschränkt an diesen Maßstäben gemessen werden. Insofern sei ein Kopftuchverbot nicht haltbar, wenn für die Öffentlichkeit klar erkennbar sei, dass ihr eine Referendarin in Ausbildung und keine Richterin oder Staatsanwältin gegenüberstehe.

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