Nordrhein-Westfalen Beamten-Nullrunde könnte heute kippen

Düsseldorf/Münster · Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster verkündet am heutigen Dienstagvormittag sein Urteil im Streit um die Nullrunden für einen Teil der Beamtenschaft. Es wird erwartet, dass die von der rot-grünen Landesregierung verfügte Sparrunde keinen Bestand haben wird.

Richter und Staatsanwälte demonstrieren in Düsseldorf
8 Bilder

Richter und Staatsanwälte demonstrieren in Düsseldorf

8 Bilder

Bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatte VGH-Präsidentin Ricarda Brandts erkennen lassen, dass sie die Nullrunden für einen gravierenden Eingriff erachtet. Es handle sich um eine "Quasi-Kürzung", die auf Dauer fortwirke, hatte sie Norbert Walter-Borjans (SPD) entgegnet. Der NRW-Finanzminister hatte erklärt, durch die Nullrunden würden sich die besserverdienenden Beamten nicht verschlechtern.

Nach dem Beschluss von Rot-Grün bekommen lediglich die Beamten bis zur Besoldungsgruppe A10 dieselbe Gehaltserhöhung, wie sie für die Tarifbeschäftigten ausgehandelt worden war: 2,65 Prozent mehr im Jahr 2013 und 2,95 Prozent in diesem Jahr. Für die Besoldungsstufen A11 und A12 gab es jeweils zu Jahresbeginn eine Anpassung um ein Prozent; ab A13 gelten die Nullrunden.

Dagegen haben die Landtagsfraktionen von CDU und FDP sowie zwei Piratenabgeordnete vor dem VGH Klage erhoben. Der Finanzminister hatte nach der mündlichen Verhandlung in Münster betont, er gehe weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Nullrunden aus. Sie seien das Ergebnis eines langen Abwägungsprozesses gewesen. Zudem lägen die Nettoeinkommen der Beamten trotz der beiden Nullrunden deutlich über denen der Tarifbeschäftigten.

Insgesamt wollte Rot-Grün mit seinen Besoldungsbeschlüssen rund 1,3 Milliarden Euro in beiden Jahren sparen. Welche finanziellen Belastungen auf die Landeskasse zukommen könnten, falls der VGH die Nullrunden verwirft, ist noch unklar und hängt von den Auflagen ab, die das Gericht der Landesregierung vorgeben könnte. Brandts hatte bei der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass eine Übertragung des Tarifabschlusses eins zu eins auf die Beamtenschaft nicht erforderlich sei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort