Baurecht in NRW wird geändert Das bedeuten die neuen Regeln für Windkraft

Düsseldorf · Die Landesregierung hat Eckpunkte der geplanten neuen Landesbauverordnung vorgestellt. Windräder müssen den dreifachen Abstand ihrer Höhe zu Gebäuden haben. Für neue Häuser wird das Solardach 2025 Pflicht.

 Auf den Flächen von Windparks dürfen künftig auch Solar­anlagen stehen.   Foto: Pleul/dpa

Auf den Flächen von Windparks dürfen künftig auch Solar­anlagen stehen. Foto: Pleul/dpa

Foto: dpa/Patrick Pleul

Wind wird immer wichtiger für die Stromerzeugung. Im ersten Quartal kamen bundesweit bereits 32 Prozent des Stroms aus Wind, der damit die wichtigste Stromquelle vor der Kohle war. Nun will NRW den Ausbau vorantreiben. Das bedeuten die Beschlüsse.

Welcher Abstand gilt jetzt bei Windrädern?

Die umstrittene Regelung, wonach Windräder mindestens 1000 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben müssen, wird gekippt. Voraussichtlich im August soll das Baugesetzbuch geändert sein. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) legte hierzu am Mittwoch Pläne vor. Danach sollen nur noch die EU-Richtlinien gelten. Allerdings können die Windräder nicht beliebig nah an die Häuser heranrücken. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gilt, dass die dreifache Höhe der Windkraftanlage als Abstand einzuhalten ist, erläutert der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE). Derzeit sind Windkraftanlagen 180 bis 250 Meter hoch – damit ist künftig ein Abstand zwischen 540 und 750 Metern nötig. Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen soll künftig nur noch 30 Prozent statt 50 Prozent ihrer Höhe betragen. „Das bedeutet, dass eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 180 Metern nicht mehr einen Abstand von 90, sondern nur noch von 60 Metern zum nächsten Grundstück einhalten muss“, so der LEE.

Darf es Windräder im Wald geben?

Ja. Die frühere Regierung Laschet hatte das weitgehend unterbunden. Nun öffnet Schwarz-Grün die Wälder und schafft damit zusätzliche Flächen für den Windausbau. Auf den sogenannten Kalamitätsflächen, wo der Borkenkäfer viele Bäume vernichtet hat, können Windräder im großen Stil errichtet werden.

Darf es Wind- und Solarkraft zusammen geben?

Auch dafür macht das Land den Weg frei. Bisher konnten Windparks nicht parallel für Solaranlagen genutzt werden. Nun will NRW erlauben, dass Solaranlagen auch in Windvorrangzonen errichtet werden können, damit kann die dortige Infrastruktur gemeinsam genutzt werden.

Wird jetzt der Bau von Solaranlagen Pflicht?

Ja – und zwar für Neubauten. Für neue Nichtwohngebäude (also etwa für Fabrikgebäude) soll bereits ab 1. Januar 2024 der Bau einer Solaranlage Pflicht werden. Für neue Wohngebäude kommt die Pflicht ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des Bauantrags. Die spannende Frage ist, was aus der staatlichen Förderung wird, wenn das Solardach nun Pflicht wird. Für Bestandsbauten gibt es keine Solarpflicht. Ausnahme: Wer sein Dach komplett saniert, muss ab 2026 auch eine Solaranlage installieren. Zudem soll künftig mehr Dachfläche für Solaranlagen genutzt werden können. Die bisher vorgeschriebene Auftrittsfläche für die Feuerwehr entfällt. Der LEE-Verband begrüßt die Pläne: „Es wird mehr Tempo beim Ausbau der Solarenergie geben.“ Bisher sind auf weniger als zehn Prozent der Dächer in NRW Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen (für Wärme) installiert.

Was gilt für Wärmepumpen?

Für Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken mehr geben. Damit soll die Pumpe, die im Zentrum der Wärmewende steht, in mehr Häusern einsetzbar sein. Die Lärmvorgaben für Wärmepumpen bleiben aber unverändert. Der LEE begrüßt die Pläne: „Vor allem in Reihenhaussiedlungen hatten die bisherigen Regelungen die Ausbaupotenziale erheblich eingeschränkt.“ Zugleich präzisierte Scharrenbach das Verbot von Schottergärten. Die Bauaufsicht könne den Rückbau anordnen.

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