Kolumne: „Hier in NRW“ Geldstrafen für Parlamentarier

Düsseldorf · Andere Länder bitten rüpelnde Abgeordnete zur Kasse. Auch NRW hätte Anlass dazu: In der bisherigen Legislaturperiode hat das Präsidium 46 nicht förmliche Rügen und Ordnungsrufe im Landtag ausgesprochen. Die meisten richteten sich an die AfD.

 Bergleute protestieren am 10. Juli im Düsseldorfer Landtag, nachdem der Ordnungsdienst die Besuchertribüne geräumt hat.

Bergleute protestieren am 10. Juli im Düsseldorfer Landtag, nachdem der Ordnungsdienst die Besuchertribüne geräumt hat.

Foto: dpa/Volker Zierhut

Als der NRW-Landtag kurz vor der Sommerpause einen Antrag der AfD verhandelte, brach Chaos aus.  Das Plenum musste die gebrüllten Schimpftiraden einzelner Parlamentarier aushalten, und auf den Rängen tobte ein Mob von mehreren Dutzend Zuschauern so beängstigend laut, dass das Präsidium die Tribüne räumen ließ. Der offensichtlich von der AfD inszenierte Eklat ist nur die Spitze des Eisberges. Das Klima im Landtag ist messbar aggressiver geworden. In der aktuellen 17. Legislaturperiode, die nicht einmal zur Hälfte vorüber ist, hat das Präsidium bereits 46 nicht förmliche Rügen und Ordnungsrufe aussprechen müssen. Besonders oft kassierte die AfD (25) wegen unangemessenen Verhaltens oder rüpelhafter Wortwahl Ermahnungen, gefolgt von der SPD (9). Zum Vergleich: In der gesamten 16. Legislaturperiode fielen im NRW-Landtag gerade mal zwölf Rügen und Ordnungsrufe an. Die aktuelle Flut der präsidialen Ermahnungen zeigt aber auch, dass diese nicht fruchten. Offenbar sind Ordnungsrufe und Rügen nicht mehr ausreichend, um die Parlamentarier – oder zumindest einen Teil davon – ausreichend zu disziplinieren. Wenn das Parlament weiterhin Vorbild  sein will, muss das Präsidium weitere Reaktionsmöglichkeiten erhalten: Ordnungsgelder zum Beispiel, die in NRW bislang nicht vorgesehen sind. Anders als im Bundestag: Wer dort die Würde des Parlaments verletzt, muss mit einer persönlichen Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro – im Wiederholungsfall sogar in Höhe von 2000 – Euro rechnen. Der saarländische Landtag kann sogar Ordnungsgelder bis zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung der Parlamentarier verhängen - ebenfalls ein vierstelliger Betrag. Auch Bremen sieht entsprechende Ordnungsgelder vor. Offenbar kommt NRW auch nicht mehr ohne aus. Schade.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor: kolumne@rheinische-post.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort