Kampf gegen Corona NRW hebt Maskenpflicht im Unterricht am 31. August auf

Berlin/Düsseldorf · Außerhalb der Klassenräume müssen Schüler aber weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Über Bundesligaspiele mit Zuschauern und größere Konzerte soll erst Ende Oktober entschieden werden.

 Armin Laschet (CDU) erläutert die Besonderheiten für sein Bundesland.

Armin Laschet (CDU) erläutert die Besonderheiten für sein Bundesland.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Bund und Länder verschärfen wegen der gestiegenen Infektionszahlen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und bemühen sich trotz großer Differenzen um mehr Einheitlichkeit bei Großveranstaltungen, Privatfeiern, Maskenpflicht und Tests. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach einer Videoschalte mit den Ministerpräsidenten, angesichts des Umfangs der Neuinfektionen „müssen wir noch einmal einen neuen Anlauf nehmen“.

Auch wenn sich die Länderchefs in mehreren Punkten auf eine gemeinsame Linie einigen einigten, konnten, strich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) einige Besonderheiten für sein Bundesland heraus. So soll die Maskenpflicht an den Schulen zwar über den 31. August hinaus verlängert werden, allerdings entfällt ab dem 1. September das Tragen im Unterricht. 

Die Grünen-Chefin von NRW, Mona Neubaur, kritisierte die Pläne: „In unseren Schulen sitzen Kinder und Jugendliche ohne ausreichenden Abstand in oft schlecht zu lüftenden Räumen. Ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht bereitet mir Sorgen.“ Es räche sich, dass es weiterhin keinen kein Plan B für die Bildungseinrichtungen gebe, bestehe, sagte Neubaur und forderte „kreative Lösungen für kleinere Lerngruppen – etwa zusätzliche Räume für den Unterricht, die Aktivierung von weiterem pädagogischen Personal und Unterrichtskonzepte für ergänzenden teilweisen, teilweise digitalen Unterricht“. SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty sagte, mit der rigorosen Maskenpflicht habe sich die Landesregierung Zeit gekauft, „um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten“. Leider habe sie diese nicht genutzt, um ein alternatives Konzept zu entwickeln. „Dazu gehören mobile Testteams an Schulen, Schichtbetrieb im Präsenzunterricht, die Einführung von Kurzstunden, die Kooperation mit außerschulischen Lernorten und ein gezielteres Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.“

Zuspruch gab es dagegen vom Lehrerverband. „Wir sind sehr froh, dass Schüler und Lehrkräfte nun buchstäblich durchatmen können“, sagt „Lehrer NRW“-Vorsitzende Brigitte Balbach. Viele Rückmeldungen aus Schulen zeigten, dass der Mund-Nasen-Schutz im Unterricht eine große Belastung sei. Umso mehr sei jetzt Wachsamkeit gefragt. „Mehr denn je kommt es nun darauf an, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.“ Schulen haben sich Balbach zufolge bislang nicht als Corona-Hotspots erwiesen. Dies müsse auch so bleiben.

Wer künftig gegen die Maskenpflicht verstößt, soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zahlen müssen, beschlossen Bund und die Länder mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. NRW NRW verhängt im ÖPNV weiterhin ein Bußgeld von 150 Euro. „Wir fahren eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Maskenverweigerern und Quarantänebrechern“, so sagte Laschet.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind weiterhin verpflichtet, sich nach der Einreise in die eigene Wohnung zu begeben und sich für 14 Tage Tagen dort zu isolieren. Möglichst ab 1. Oktober soll eine vorzeitige Beendigung dieser Selbstisolation frühestens ab dem fünften Tag nach Rückkehr durch einen Test möglich sein. Ferner wird nun dringend appelliert, gar nicht erst in Risikogebiete zu reisen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten werden die Tests mit dem Ende der Sommerferien am 15. September nicht mehr kostenlos sein. Laschet zufolge sei zudem auf Veranlassung von NRW die Regelung vereinbart worden, dass Beschäftigte, die ohne triftigen Grund in ein Risikogebiet fahren, für die Zeit der Quarantäne keinen Ersatz des Verdienstausfalls bekommen sollen.

Großveranstaltungen wie Wein- und Stadtfeste sollen bis Ende des Jahres grundsätzlich verboten bleiben. Über Weihnachtsmärkte und den Karneval sei noch nicht entschieden, so Laschet. In NRW werden künftig als Konsequenz aus dem geplanten und später verschobenen Großkonzert in Düsseldorf künftig nicht mehr die Städte allein entscheiden dürfen. Für Events mit mehr als 1000 Besuchern müssen sie sich mit dem Landesamt für Gesundheit abstimmen. Sprich: Das Land hat ein Vetorecht.

Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen und Konzerten soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen. Damit bleiben die Fußballstadien zum Saisonbeginn zunächst leer.

Bei privaten Feiern bleibt NRW seiner bisherigen Linie treu: Finden diese daheim statt, gibt es keine Vorgaben zur maximalen Personenzahl. Außerhalb des privaten Umfelds bleibt die Teilnehmerzahl auf 150 begrenzt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) soll am Montag Details für eine „lokale Corona-Bremse“ vorstellen. Sollten in einzelnen Städten die Corona-Zahlen wieder über einen bestimmten Schwellenwert steigen, so müssten sich die örtlichen Behörden mit dem Landesamt für Gesundheit absprechen, dann absprechen. Dann könnte es zu lokal begrenzten Einschränkungen wie Veranstaltungsabsagen, Verkaufsverboten und dem Schließen von Schulen und Kitas kommen.

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