Weniger Mütterrente für ältere Kinder ist verfassungsgemäß
Urteil des SozialgerichtsWeniger Mütterrente für ältere Kinder ist verfassungsgemäß
Die Beschränkung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.