„Ich erschieße dich“ Attacken auf NRW-Gerichtsvollzieher häufen sich - auch Reichsbürger oft dabei
Düsseldorf · Der Fall einer in Bochum zusammengeschlagenen Gerichtsvollzieherin machte Schlagzeilen. Am Dienstag legte NRW-Justizminister Peter Biesenbach eine Liste der 288 Angriffe auf Gerichtsvollzieher alleine im letzten Jahr vor. Es ist eine Besorgnis erregende Bilanz.
Gerichtsvollzieher sollen dem Recht in Deutschland zur Geltung verhelfen, so die Erwartung. Doch tatsächlich sind sie immer häufiger Freiwild für säumige Schuldner, zeigt eine für den Landtag vorbereitete Liste von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU), die am Mittwoch vorgestellt wird. In 201 Fällen wurden sie im Jahr 2018 beleidigt oder es wurde versucht, sie zu nötigen. Davon 57-mal von Anhängern der Reichsbürger. 86-mal wurden die Justizmitarbeiter körperlich bedroht, davon 12-mal mit Hieb- und Stoßwaffen. Und mindestens einmal kam es zu einer Bedrohung mit einer Schusswaffe.
Die Liste der Vorfälle füllt ganze 22 Seiten. Einige Auszüge: „Bei unserem nächsten Treffen brauchen sie ein neues Gebiss“, sagte ein Schuldner. Eine Gerichsvollzieherin wurde mutwillig zugeparkt, um ihr Wegfahren zu verhindern. „Wenn Sie nicht sofort verschwinden, schlage ich sie tot“, sagte ein Täter, auf eine Strafanzeige wurde seltsamerweise verzichtet.
Doch als ein Schuldner eine Gerichtsvollzieherin mit der Eintragung von Schadenersatz bei einem US-Register einschüchtern wollte, wurde Strafanzeige gestellt. Eine Schuldnerin stellte Strafantrag bei der russischen Militärstaatsanwaltschaft. Ein Gerichtsvollzieher wurde von einem Mann aus der rechten Szene mit einem Baseballschläger bedroht - keine Strafanzeige, da nicht zugeschlagen wurde und die Räumung unter Polizeibegleitung dann problemlos verlief.
Eine Justizmitarbeiterin wurde leicht mit dem Auto angefahren, als eine Schuldnerin flüchten wollte, Strafanzeige. Bei einer Vollstreckungshandlung war ein gefährlicher Hund zugegen, es gab keine Strafanzeige, da „letztlich nichts passiert ist“. Ebenso verzichtete der Staat auf eine Staatsanzeige bei Androhung des Gebrauchs einer Schusswaffe.
In einem Fall hatte das Fehlverhalten eines Schuldners bereits Konsequenzen: Er hatte im März 2018 eine Gerichtsvollzieherin angerufen und gesagt: „Ich will kommen und werde Dich erschießen“. Dafür gab es eine Geldstrafe vom Amtsgericht.