Kampf um Wohnraum SPD und Grüne machen Front gegen Airbnb in NRW-Großstädten

Düsseldorf · Tausende Wohnungen in Köln und Düsseldorf werden jedes Jahr über die Online-Plattform Airbnb vermietet. Das geht häufig zulasten der Anwohner, für die der Wohnraum schwindet, sagen Kritiker. SPD und Grüne drängen nun auf schärfere Regeln. Die FDP winkt ab.

 Wohnungsangebote auf Airbnb in Düsseldorf (Archivfoto).

Wohnungsangebote auf Airbnb in Düsseldorf (Archivfoto).

Foto: endermann

Das Vermieten von Wohnungen an Touristen entwickelt sich in vielen Städten zu einem großen Trend, Hamburg und Berlin haben in Deutschland dazu die schärfsten Regularien durchgesetzt. In NRW drängen nun SPD und Grüne ebenfalls auf weitere Eingrenzungen, die FDP und einige Experten warnen davor. Die Städte Köln und Düsseldorf befürworten allerdings, gegen ein zu intensives Vermieten von Wohnraum vorzugehen, ebenso der Mieterbund NRW. Das war Ergebnis einer Anhörung im Landtag am Freitag.

Wie beliebt NRW als Zielland von Airbnb-Kunden ist, stellte das Unternehmen selbst vor: In den zwölf Monaten bis zum 1. Oktober 2018 hätte es in NRW 570.800 Gästeankünfte gegeben, also Reisende, die hier eine Unterkunft per Airbnb buchten. Umgekehrt hätten Menschen aus NRW 1,5 Millionen Unterkünfte über den US-Konzern gebucht.

Doch die Kritik an Airbnb ist groß. Arndt Klocke, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen-Fraktion im Landtag, forderte am Rande der Sitzung, dass NRW unbedingt die früher unter rot-grün eingeführte Zweckentfremdungsverordnung beibehalten solle. Sie erlaubt den Städten, das Ausmaß von erlaubter Weitervermietung einzugrenzen und insbesondere gegen das kommerzielle Zeit-Vermieten von Wohnraum vorzugehen. Der in Köln lebende Klocke sagte: „Zweckentfremdete Wohnungen fehlen dann für Einwohnerinnen und Einwohner, die in Städten wie Köln ohnehin kaum bezahlbare Wohnungen finden. Deswegen sollte die Landesregierung die Zweckentfremdungsverordnung nach dem Vorbild Berlins weiterentwickeln statt sie abzuschaffen.“

Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landesparlament, ging noch weiter: In den großen Städten solle es eine Anzeigepflicht geben, wenn Inhaber oder Mieter ihre Wohnungen über Plattformen wie Airbnb für die zeitweise Nutzung anbieten. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, gegen Steuerhinterziehung von Online-Vermietern in Abstimmung mit der örtlichen Wohnungsaufsicht vorzugehen. Am Rande der Sitzung berichtete er, worum es ihm geht: Im Kölner Stadtteil Ehrenfeld würden ganze Häuser für das Vermieten per Airbnb oder ähnlichen Plattformen genutzt - Wohnraum, der für das normale Vermieten fehlt.

Silke Gottschalk vom Deutschen Mieterbund NRW wies außerdem darauf hin, dass zu häufiges Vermieten von Wohnungen an rein touristische Besucher in vielen Hausgemeinschaften für Unfrieden sorge. „Diese Art von Vermietung führt dann häufig zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch feiernde Feriengäste oder durch ständigen Wechsel der Mieter.“ Sie stellte allerdings auch klar, dass der Mieterbund nichts dagegen habe, wenn Bürger einzelne Zimmer zeitweise vermieten - das Problem sei die Dauernutzung von Immobilien quasi als Hotel.

Für die Landeshauptstadt sprach sich die Beigeordnete Cornelia Zuschke in ihrem Statement auch für die Möglichkeit einer kommunalen Satzung gegen Zweckentfremdung aus, obwohl der Düsseldorfer Stadtrat eine solche Regelung bisher nicht eingeführt hat. Städte sollten insbesondere das Recht haben, Vermietern eine Registrierung zur Pflicht zu machen ebenso die Angabe von Registriernummern. Im Klartext: Zuschke hofft, einen Teil der Vermietungen stoppen zu können, wenn darauf konsequenter Steuern erhoben werden.

Völlig entgegengesetzt argumentierte der bau- und wohnpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Stephen Paul. Um gegen Wohnungsnot vorzugehen, müssten mehr Häuser gebaut werden. Der Streit um Vermietung über Airbnb lenke nur von diesem wichtigen Ziel ab. Paul: „Wir müssen Wohnraum schaffen und brauchen keine Schaufensterpolitik.“ Dabei bezog er sich insbesondere auf eine bei der Anhörung vorgestellte Studie des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW): Danach würden in den großen Ballungszentren unter 0,1 Prozent der Wohnungen dauerhaft über einen längeren Zeitraum touristisch vermietet.

Diese Angabe ist richtig, doch man muss die Studie genau lesen: Laut der Studie wurden bereits Anfang 2017 in Köln 5300 Wohnungen oder Zimmer bei Airbnb angeboten, in Düsseldorf waren es 2500. Nur selten kommt es hier zwar vor, dass diese mehr als das halbe Jahr vermietet werden, doch angeboten für nur kurzfristige Besucher werden sie trotzdem.

Auch der Deutsche Ferienhausverband gab eine Stellungnahme ab: Er erläuterte, viele kleine Vermieter seien auf Einnahmen aus dem Bereitstellen von Zimmern oder kleinen Wohnungen wirtschaftlich angewiesen. Es gäbe keinerlei Hinweise, dass diese Bürger ihrer Steuerpflicht ungenügend nachkommen würden. Zweckentfremdungsverbote dürften nur maßvoll eingesetzt werden, weil sie die Eigentumsrechte tangieren.

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