AfD-Landesvize tritt zurück Kein würdiger Vertreter des Landes NRW

Meinung | Düsseldorf · An Abgeordnete in Parlamenten werden höchste Anforderungen gestellt – politisch, aber auch persönlich. Sollten sich die Vorwürfe der Urkundenfälschung gegen AfD-Politiker Klaus Esser erhärten, kann sein jetziger Schritt nicht der letzte gewesen sein.

 Klaus Esser, da noch AfD-Fraktions-Vize, am Rednerpult im Plenum des Düsseldorfer Landtages.

Klaus Esser, da noch AfD-Fraktions-Vize, am Rednerpult im Plenum des Düsseldorfer Landtages.

Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Malte Ossowski/SVEN SIMON

Freiwillig räumt AfD-Politiker Klaus Esser die vorderen Posten in seiner Partei – behält aber seine Mandate im Kreis- und Landtag. Mit dem Schutz der Partei „vor Ansehensschaden“ begründet es der Dürener Abgeordnete in seinem Statement jedenfalls selbst. Das ist für den Moment das Mindeste – und wahrscheinlich nicht genug. Konsequenter wäre es, auch seine anderen Ämter als Vorsitzender des Kreisverbandes Düren niederzulegen, beanstanden Mitglieder aus dem Kreis berechtigterweise. Auch weil er dort mit weiteren Betrugsvorwürfen konfrontiert ist, die noch nicht aufgeklärt worden sind.

Dass ein exponierter Parteifunktionär derart in Bedrängnis gerät, ist insofern auch Ergebnis einer eher zurückhaltenden Landesspitze, wenn es um Aufklärung von kritischen Sachverhalten geht. Die Zurückhaltung kommt nicht von Ungefähr – gilt Klaus Esser doch als enger Vertrauter und Verbündeter von Landeschef Martin Vincentz. Nicht nur politisch, auch in seiner persönlichen Art war und ist Esser jemand, der parteiintern Ansehen und Einfluss genießt. Dass er seine Anhänger (wie auch seine Kritiken) Erklärungen fordern, ist schon jetzt spürbar.

Esser schuldet aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalens Antworten. Als Abgeordneter des Landtages, der er seit Mai 2022 ist, obliegt ihm eine sehr hohe Verantwortung im politischen System in NRW. Mitglieder des Landtages dienen dem Volk, sie werden dafür sehr gut entlohnt, es werden dafür aber auch höchste Ansprüche an sie gestellt – fachlich wie persönlich. Ein Hochschulabschluss ist keine Grundvoraussetzung für ein solches Amt, persönliche Integrität aber schon. Sollten sich die Vorwürfe der Urkundenfälschung durch Ermittlungen erhärten, was abzuwarten bleibt, handelt es sich um eine Straftat. Der Rückzug aus dem AfD-Vorstand kann da nur der erste Schritt gewesen sein.

(jra)