“Schreiendes Unrecht“ Abwassergebühren in NRW – Steuerzahlerbund will klagen

Düsseldorf · NRW-Kommunen nehmen den Bürgern mit rechtswidrig berechneten Abwassergebühren Millionen ab, sagt der Bund der Steuerzahler. Er will die Sache vor Gericht bringen und sucht Betroffene, die dabei mitmachen.

Abwassergebühren sind vielfach nicht korrekt berechnet, sagt der Steuerzahlerbund (Symbolbild).

Abwassergebühren sind vielfach nicht korrekt berechnet, sagt der Steuerzahlerbund (Symbolbild).

Foto: Hammer, Linda/Hammer, Linda (lh)

Wer mit seinem Müll billig davonkommen will, wohnt am besten in Kaarst. Oder auch in Dormagen oder Hilden. Dort fallen für einen Musterhaushalt – vier Personen, 120-Liter-Restmüll- und Biotonnen, 14-tägige Leerung – unter 180 Euro Abfallgebühren an. Wer sich hingegen für das Leben in Münster entscheidet, berappt mehr als 685 Euro; Münster ist in dieser Tabelle einsamer Spitzenreiter.

Diese Zahlen präsentierte der Steuerzahlerbund NRW am Donnerstag in seinem jährlichen landesweiten Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren. Der Vorsitzende Rik Steinheuer schloss der Auswertung eine Reihe von praktischen Forderungen an: Einwohner sollten überall die Chance haben, Tonnengröße und Abfuhr-Rhythmus möglichst passend zu wählen. „Das schafft für die Bürger Einsparmöglichkeiten“, so Steinheuer.

Er bemängelte, dass die allermeisten Städte Mindestgrößen für die Tonnen festlegten. Wenn diese über dem tatsächlichen Bedarf liegen, wird es dadurch teurer als nötig, und wer Müll erfolgreich vermeidet und gut trennt, wird nicht belohnt. Außerdem sollten Städte wie Köln, Düsseldorf, Essen, Bottrop oder Langenfeld nach Ansicht des Steuerzahlerbundes die regulär wöchentliche Abfuhr der Restmülltonnen auf 14-tägigen Rhythmus umstellen. „Im Moment ist es so, dass die Kommunen da weitgehen die Freiheit haben, das festzulegen wie sie wollen“, so Steinheuer. „Aber theoretisch wäre es möglich, dass der Landesgesetzgeber an der Stelle Vorgaben macht.“

Bei den Abwassergebühren will der Steuerzahlerbund wiederum selbst und auf dem Rechtsweg Druck machen. Als „schreiendes Unrecht“ bezeichnete Steinheuer die bislang übliche Praxis der Gebührenberechnung: Beträge in Millionenhöhe würden unrechtmäßig eingenommen. Der Steuerzahlerbund will die Abwassergebührensatzungen von NRW-Kommunen darum jetzt in „Normenkontrollverfahren“ prüfen lassen. Dafür sucht die Organisation laufende Fälle, in denen Bürger gegen aktuelle Gebührenbescheide von 2022 vorgehen.

Beflügelt wird der Steuerzahlerbund dazu durch einen juristischen Erfolg von Mai. Bei der Musterklage eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster festgestellt, dass die Abwassergebühren zu hoch berechnet waren. Unter anderem, weil die Stadt in ihrer Kalkulation mit einem zu hohen Zinssatz gerechnet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt will die Sache in die nächste Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Aber der Richterspruch ist bereits viel beachtet worden und hätte grundsätzliche Bedeutung für alle Kommunen.

Ungeachtet der noch schwebenden Rechtslage fordert der Steuerzahlerbund darum jetzt bereits Konsequenzen von den Städten und Gemeinden. So hielte er in den Gebührenkalkulationen für 2022 einen Zinssatz von höchstens 0,73 Prozent für zulässig, erklärte der Vorsitzende Rik Steinheuer. Vielfach seien aber noch Zinssätze von über fünf Prozent angesetzt worden. „Die Städte sind aus unserer Sicht gehalten, die gegenwärtigen Gebühren anzupassen“, so Steinheuer. Mehr noch: Sie sollten sie rückwirkend korrigieren. Und zwar auch für Bürger, die zunächst keinen Widerspruch eingelegt hätten. „Die Bürger müssen vertrauen können auf die Bescheide, die sie von der Kommune bekommen.“ Es dürfe nicht so sein, dass eben alle Pech gehabt hätten, die sich gegen rechtswidriges Vorgehen nicht gewehrt hätten.

Die Städte allerdings lassen den Vorwurf, sie würden unrechtmäßig handeln, nicht auf sich sitzen. „Die Kommunen haben ihre Abwasser- und Müllgebühren sorgfältig kalkuliert, und zwar nach den gesetzlichen Vorgaben und den Leitlinien der gültigen Rechtsprechung. An diese Vorgaben haben sich die Kommunen gehalten und werden das auch zukünftig tun“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des nordrhein-westfälischen Städtetages, Verena Göppert, unserer Redaktion. Bei der Berechnung der Gebühren gehe auch darum, die Infrastruktur für die Zukunft fit zu machen, gab sie zu bedenken. „Damit die Städte Entsorgungsleitungen, Entsorgungsbetriebe, Fahrzeuge umweltfreundlich und klimaresilient aufstellen können, sind langfristige Investitionen nötig.“ Im Musterprozess von Oer-Erkenschwick habe das Gericht seine eigene, langjährige Rechtsprechung geändert.

Auch der Städte- und Gemeindebund betonte, die Kommunen hielten sich an das geltende Recht. „Das gilt selbstverständlich auch für rechtskräftige Bescheide.“ Der Gemeindebund hatte bereits im Mai gewarnt, dass das Urteil von Oer-Erkenschwick einen „Berg Arbeit“ mit sich bringen werde. Kämmerer und Wirtschaftsbetriebe müssten ihre Berechnungen prüfen. Das sei kompliziert werde noch viele Wochen dauern. Was eine Anpassung der Abwassergebühren für die Kommunen wirklich ausmachen würde, lasse sich noch nicht beziffern. Im Fall des Klägers von Oer-Erkenschwick war die Rechnung nach Ansicht des Gerichts um 18 Prozent zu hoch. „Für die kommunalen Haushalte läuft es aller Voraussicht nach auf Einbußen hinaus“, prognostiziert man vorläufig vage beim Städte- und Gemeindebund. „Wie umfangreich, wird sich bei den aktuell laufenden Prüfungen zeigen.“

 GRAF-4C_Muell-Abwasser-Gebuehren_POL.pdf

GRAF-4C_Muell-Abwasser-Gebuehren_POL.pdf

Foto: RP/Schnettler, Carla

Im Schnitt liegen die Abwassergebühren in den NRW-Kommunen für einen Musterhaushalt – vier-Personen, 200 Kubikmeter Frischwasserverbrauch, Einfamilienhaus, 130 Quadratmeter versiegelte Fläche – bei rund 742 Euro im Jahr. Dabei reicht die Spanne vom günstigsten Fall in Reken mit rund 287 Euro jährlichen Kosten bis zu 1356 Euro beim Spitzenreiter Monschau.

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