Laschet zum Fall Sami A. „Wir können froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist“

Düsseldorf · NRW-Ministerpräsident Laschet schaltet sich in den Streit um die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien ein: Der CDU-Politiker verteidigt das Vorgehen der Landesregierung und äußert sich zufrieden über das Ergebnis. Ein Gericht sieht das jedoch anders.

 Sami A. war am Freitag nach Tunesien geflogen worden (Symbolbild).

Sami A. war am Freitag nach Tunesien geflogen worden (Symbolbild).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat seine Landesregierung im Hin und Her um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. verteidigt. „Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht“, sagte Laschet am Montag in Berlin vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. „Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät“, sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt. „Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist.“ Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen. Sie solle „schnellstmöglich beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden“, teilte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium mit.

Laschet sagte, das Gericht habe zwei unterschiedliche Entscheidungen innerhalb einer Woche getroffen. „Wenn zwei Kammern eines gleichen Verwaltungsgerichts so entscheiden, wird da mancher seine Fragen haben“, sagte er. Politik müsse schnell handeln. Vor dem Verwaltungsgericht liefen mehrere Verfahren parallel. Wie es in einer Erklärung auf der Website des Gerichts heißt, wurde ein Antrag gegen die Androhung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum am Mittwoch vor der Abschiebung abgelehnt. Das Verfahren um die Aufhebung eines Abschiebeverbots durch das Asylamt Bamf war noch nicht entschieden.

(wer/dpa)
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