Düsseldorf 49 Städte wollen gegen Kommunal-Soli klagen

Düsseldorf · Die rot-grüne Landesregierung muss wegen der im "Stärkungspakt Stadtfinanzen" vorgesehen Kommunal-Umlage mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster rechnen. Darauf haben sich am Mittwoch bei einem Treffen im Düsseldorfer Rathaus Vertreter von 49 Städten und Gemeinden geeinigt.

Bei dem Gesetz ist ein Kommunal-Soli vorgesehen, den 49 steuerstarke ("abundante") Städte für hoch verschuldete Kommunen zahlen sollen. Ab 2014 bis 2020 soll ein jährlicher Beitrag von insgesamt 182 Millionen Euro gezahlt werden. Monheim soll mit 47 Millionen Euro die höchste Summe einzahlen, Düsseldorf mit 27 Millionen Euro den zweithöchsten Betrag.

Bei dem Treffen im Düsseldorfer Rathaus einigte man sich nun eisntimmig darauf, gemeinsam gegen die Gesetzespläne des Landes vor Gericht zu ziehen. Man geht davon aus, dass sich die restlichen zehn Städte der Klage anschließen werden. Die Federführung wird dabei die Stadt Düsseldorf übernehmen. "Wir werden nicht akzeptieren, dass das Land mit diesem Gesetz die kommunale Familie spaltet, indem es Städte in vermeintlich 'Reiche' und 'Arme' aufteilt", betonte Düsseldorfs Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU). Es sei vielmehr alleinige Aufgabe des Landes, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen und die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet werde.

Viele der Städte, die nun für verschuldete Kommunen zahlen sollen, seien selbst in der Haushaltssicherung und müssten Schulden aufnehmen oder Steuern erhöhen, um den Kommunal-Soli zahlen zu können, hieß es aus dem Kreis der Teilnehmer. "Es ist falsch verstandene Solidarität, die Schwachen zu stärken, indem man die Starken schwächt", so Elbers. Dabei gehe es nicht um Parteipolitik.

In der Runde der Kläger seien Rathaus-Chefs mit SPD-Parteibuch ebenso vertreten wie CDU- und FDP-Politiker. Ebenso wie fast alle Teilnehmer bei einer Anhörung zum Thema im Landtag am Dienstag halten auch die Teilnehmer des Treffens im Düsseldorfer Rathaus das Gesetzesvorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich. So werden durch den Stärkungspakt "die wesentlichen Ursachen der aktuelle dramatischen Finanzsituation der Kommunen nicht nachhaltig behoben".

Folgende Punkte wurden als Ergebnis des Gesprächs einstimmig vereinbart:

(dr)
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