2,5-Prozent-Hürde Ja zur Sperrklausel im Kommunalwahlrecht

Meinung | Düsseldorf · In NRW hat eine ganz große Koalition aus SPD, CDU und Grünen beschlossen, mithilfe einer Sperrklausel der Zersplitterung in den Stadt- und Gemeinderäten künftig einen Riegel vorzuschieben.

Nur wer mindestens 2,5 Prozent der Stimmen bekommen hat, darf demnach in den Rat einziehen. Diesem Vorhaben kann man nur zustimmen, wenn man bedenkt, dass mancherorts bis zu 13 Parteien, Grüppchen und Einzelkämpfer im Rat sitzen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof in Münster 1999 eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht verworfen hat, wollen die drei Parteien jetzt einen anderen Weg gehen: Die 2,5-Prozent-Hürde soll in die NRW-Verfassung aufgenommen werden.

Es bestehen somit gute Aussichten, dass die kommunalen Räte künftig weniger "bunt" aussehen werden als bislang. Nichts gegen parteipolitische Vielfalt, aber irgendwo sind Grenzen. Wenn Splittergrüppchen Ratssitzungen zu Nachtveranstaltungen ausdehnen, erlahmt auf Dauer die Bereitschaft der Bürger, sich ehrenamtlich in ihrer Kommune zu engagieren. Das kann niemand wollen.

(RP)
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