Düsseldorf Land finanziert Polizei-Gewerkschafter

Düsseldorf · Schon seit Jahren werden Polizisten für ihre Verbandsarbeit freigestellt und trotzdem besoldet.

Der Fall des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt, der eingeräumt hat, dass er aus NRW-Landesmitteln jahrelang als Polizist bezahlt wurde, obwohl er als solcher nicht gearbeitet hat, wird zum Wahlkampfthema. Die Opposition in NRW nutzte den Vorgang zu Angriffen auf Innenminister Ralf Jäger (SPD). Die Enthüllungen rückten Jäger in "ein fragwürdiges Zwielicht", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Theo Kruse. Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Mehrdad Mostofizadeh, erklärte, Wendt sei wohl das, was er selbst als "Sozialschmarotzer" bezeichnen würde.

Bei der Dienstfreistellung von Beamten zugunsten ihrer gewerkschaftlichen Arbeit handelt es sich aber offenbar um eine langjährige Praxis in NRW, und zwar unabhängig von der politischen Couleur der jeweiligen Landesregierung. So soll die Entscheidung, Wendt weiter zu bezahlen, während der schwarz-gelben Regierungszeit unter NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) getroffen worden sein. Jäger hat diese Regelung dann weiterlaufen lassen.

Als rechtliche Grundlage dafür nannte das Innenministerium gestern auf Anfrage das Grundgesetz sowie das Landesbeamtengesetz. Demnach müsse Raum für gewerkschaftliche Betätigung gegeben werden. Folge: Obwohl die beiden kleineren Polizeigewerkschaften DPolG und BDK bei den Personalratswahlen im Juni mit jeweils zwei von insgesamt 15 Sitzen keinen Anspruch auf eine der fünf verfügbaren Freistellungen gehabt hätten, wurde sie deren Vorsitzenden gewährt. Dies sei auch gerechtfertigt, sagte BDK-Landeschef Sebastian Fiedler: "Denn sonst gäbe es unsere Gewerkschaft nicht." Er bekomme neben seinem Beamtensold abgesehen von Spesen auch kein Geld von seiner Gewerkschaft.

Rainer Wendt wies unterdessen den Vorwurf der Bereicherung durch ein doppeltes Gehalt zurück. "In der Summe übersteigen meine Einkünfte das Gehalt eines Hauptkommissars nicht", sagte Wendt.

(RP)
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