Kunstdiebstahl: Erste Strafe

Fast drei Jahre nach dem spektakulärsten Kunstdiebstahl der letzten Jahre, bei dem aus einem Bankhaus an der Jägerhofstraße acht Ölgemälde und eine Vase für rund eine Million Euro verschwanden, hat die Justiz jetzt eine erste Strafe verhängt. Gegen einen Ex-Anwalt (62) setzte das Amtsgericht wegen Begünstigung eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten fest. Das Verfahren gegen einen weiteren Juristen (55) wurde gegen 18 000 Euro eingestellt. Sie sollen dem Bankhaus für 300 000 Euro und Anwaltsgebühren von 9000 Euro einen Rückkauf der kostbaren Kunst angeboten haben. Ein weiterer Prozess gegen einen 62-jährigen Angeklagten steht noch aus.

Spurlos und lautlos sind acht kostbare Ölgemälde, darunter Arbeiten von Carl Spitzweg, Paula Modersohn-Becker und Gabriele Münter, an einem Wochenende im Juli 2008 aus der Privatbank verschwunden. Bis heute gibt es keinen Hinweis auf die Beute. Nur Trittbrettfahrer, die an dem Coup verdienen wollten, meldeten sich. Ein 44-jähriger Schlosser soll der bestohlenen Bank Anfang 2009 für 1000 Euro "Spesen" einen Rückkauf der Kunstwerke angeboten haben. Dieses Betrugsverfahren gegen den 14-fach vorbestraften Mann dauert noch an. Dagegen ist das Strafverfahren gegen zwei Anwälte sowie gegen den Inhaber eines Schlüsseldienstes jetzt beendet.

Laut Anklage soll der Schlüssel-Experte eine Verbindung geknüpft haben zwischen den Anwälten und einem 62-jährigen Kunstkenner, der Fotos der Gemälde angeblich kurz nach dem Diebstahl herumgezeigt habe. Die Anwälte sollen laut Ermittlungen dem Bankhaus dann "im Auftrag eines Mandanten" angeboten haben, bei der Wiederbeschaffung der Gemälde zu helfen - gegen 300 000 Euro und 8964 Euro Anwaltsgebühren. Aus dem Geschäft wurde aber nichts.

Ob ihr ominöser Mandant Zugang zur Millionenbeute hatte, blieb rätselhaft. Sicher ist nur: Das Vorgehen der Anwälte wertete die Justiz als strafbare Begünstigung. Der jüngere kam mit einer fünfstelligen Geldauflage davon, gegen den älteren (er hat schon keine Anwaltszulassung mehr) wurden sechs Monate Bewährungsstrafe verhängt. Das Verfahren gegen den Schlüsseldienst-Experten wird im Hinblick auf dessen frühere Verurteilungen wegen anderer Taten wohl eingestellt. Ob und was der vierte Verdächtige, der 62-jährige Kunstkenner, über den Verbleib der gestohlenen Gemälde sagen kann, wird sein Prozess Ende Juli ergeben.

(RP)
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