Urteil in Düsseldorf Millionenteure Immendorff-Affen gehörten Schweizer Galerie

Düsseldorf · Im Streit um 70 Affen-Skulpturen des Künstlers Jörg Immendorff hat das Düsseldorfer Landgericht einer Schweizer Galerie mehr als 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Sie waren fälschlicherweise als Teil der Insolvenzmasse des Kunstberaters Achenbach versteigert worden.

 Dieser 1,85 Meter große Affe von Jörg Immendorff wurde für 46.000 Euro versteigert.

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Foto: Andreas Endermann

Das Landgericht hat der Züricher Galerie St. Gilles 1,657 Millionen Euro zugesprochen. Zahlen muss der Verwalter der Insolvenz des Kunstberaters Helge Achenbach. Am Dienstag gab eine Richterin das Urteil bekannt. Trotz des hohen Streitwerts erschien keine der Parteien zur Urteilsverkündung – nur die Presse war reichlich vertreten.

Die strittigen Bronze-Skulpturen von Affen gehörten nach Ansicht des Gerichts der Galerie. Als Lizenznehmerin habe St. Gilles sie im Auftrag des Künstlers Jörg Immendorff, der 2007 verstarb, gießen lassen. Das habe die Galerie mit Verträgen aus den Jahren 2003 und 2007 beweisen können.

Kunstberater und Ex-Fortuna-Präsident: Das ist Helge Achenbach
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Foto: Endermann, Andreas

Anschließend habe der Kunstberater Helge Achenbach die Skulpturen verkaufen sollen – und zwar als Kommissionsware. Als Achenbachs Firmen insolvent gingen, landeten die Skulpturen in der Insolvenzmasse. Als solche ließ sie der Insolvenzverwalter 2015 für mehr als 1,6 Millionen Euro versteigern. Als dann die Galerie den Verkaufserlös vom Verwalter forderte, weigerte sich dieser zu zahlen und forderte einen Eigentumsnachweis. Er legte sogar Rechnungen vor, mit denen er beweisen wollte, dass Achenbach zumindest einige der Affen gekauft habe. Doch das Gericht war am Dienstag überzeugt, dass es sich dabei um Scheinrechnungen für das Finanzamt handelt: In der Jahresbilanz der Kunstberatung Achenbach seien die Skulpturen nie als Eigentum aufgeführt worden.

Nun muss der Insolvenzverwalter zahlen. Unklar ist bisher noch, ob er von den 1,657 Millionen Euro noch 25 Prozent Verkaufskommission abziehen darf – oder diese Summe bereits den reduzierten Kaufpreis darstellt. Dass eine solche Kommission rechtens sei, gehe aus den entsprechenden Verträgen hervor, sagte die Gerichtssprecherin.

Bereits zuvor war der Insolvenzverwalter von der gleichen Richterin verurteilt worden, den Verkaufspreis zweier Bronze-Affen an die Galerie zu zahlen. Das aktuelle Urteil hat eine ähnliche Begründung wie das erste.

Das Landgericht korrigierte am Dienstag eigene Angaben, wonach die Witwe Immendorffs, die Malerin Oda Jaune, in dem Verfahren ebenfalls als Klägerin aufgetreten sei. Sie sei lediglich als sogenannte „Streithelferin“ beteiligt gewesen, sagte die Sprecherin.

(hpaw/top/dpa)
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