Prozess gegen Kunstberater Rheingold erstattet zweite Anzeige gegen Achenbach

Düsseldorf · Die renommierte Sammlung Rheingold erstattet eine zweite Strafanzeige - diesmal wegen Betrugs. Im Zivilprozess, der am Dienstag begann, wies das Gericht auf Widersprüche in der Verteidigung des Kunstberaters Helge Achenbach hin.

 Im Düsseldorfer Landgericht äußerte Richter Joachim Matz (3.v.l.) erhebliche Zweifel an Helge Achenbachs (kleines Foto) Darstellungen seiner Geschäfte mit dem verstorbenen Berthold Albrecht.

Im Düsseldorfer Landgericht äußerte Richter Joachim Matz (3.v.l.) erhebliche Zweifel an Helge Achenbachs (kleines Foto) Darstellungen seiner Geschäfte mit dem verstorbenen Berthold Albrecht.

Foto: andreas Endermann /Montage: RP

Der 11. November war nicht der beste Tag für den in Untersuchungshaft sitzenden Kunstberater Helge Achenbach. Im Zivilverfahren um die Millionenforderung der Aldi-Erben vor dem Düsseldorfer Landgericht sagte Richter Joachim Matz, es gebe "erhebliche Zweifel" an Achenbachs Darstellung seiner Geschäfte mit dem verstorbenen Berthold Albrecht. In einem zweiten Verfahren, in dem Achenbachs Frau sich gegen die Sicherstellung eines Gemäldes durch die Albrecht-Familie wehrt, soll Achenbach als Zeuge aussagen - das ist für den in Essen Inhaftierten eine nicht eben angenehme Prozedur. Und dann droht ihm auch noch ein weiteres Strafverfahren. Unsere Zeitung erfuhr, dass die renommierte Sammlung Rheingold ihn nun auch des Betruges bei der Vermittlung eines Kunstkaufs in Höhe von rund 130 000 Euro beschuldigt.

Damit werden Achenbach nun beim Handeln mit Kunst und Oldtimern Betrug zum Nachteil der Aldi-Familie, des Milliardärs Christian Boehringer, der Viehof-Familie, einer weiteren Person und nun auch noch von Rheingold vorgeworfen. Die von Achenbach mitbegründete Sammlung hatte ihren Ex-Geschäftsführer bereits vor zwei Wochen wegen Untreue angezeigt, weil er Anfang des Jahres 485 000 Euro von Konten der Stiftung auf seine privaten abgezweigt haben soll. Mit der weiteren Anzeige brechen die beiden Inhaber der Sammlung, die Korschenbroicher Unternehmerfamilie Viehof (früher Besitzer von "Allkauf") und die Düsseldorfer Unternehmerfamilie im Brahm-Droege, nun endgültig mit Achenbach. Dabei hatte er geholfen, die mehr als 750 Kunstwerke ausmachende Sammlung zusammenzustellen.

Wann es zur Hauptverhandlung im Strafverfahren kommt, steht noch nicht fest. Achenbachs Verteidiger hat noch knapp zwei Wochen Zeit, um auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen zu antworten. Im Zivilprozess dagegen hat die Verteidigungsstrategie von Achenbach einen deutlichen Dämpfer bekommen. Nach intensiven Beratungen habe die 6. Zivilkammer in Achenbachs Schilderung Widersprüche entdeckt. So gravierend, dass "wir dem Verteidigungsvorbringen gegenwärtig nicht nähertreten wollen", sagte der Vorsitzende Richter. Im Klartext: Wenn die Achenbach-Anwälte, die nun vier Wochen Zeit haben, ihre Argumente nachzubessern, die Kammer nicht überzeugen, werden wohl nicht einmal Zeugen zur Geschäftsbeziehung zwischen Achenbach und dem 2012 verstorbenen Albrecht befragt.

In Albrechts letzten Lebensjahren hatte Achenbach den Aldi-Erben beim Kunstkauf unterstützt. Seiner Aussage zufolge sollte er für Albrecht Kunstwerke möglichst günstig einkaufen. Neben der üblichen Provision von fünf Prozent habe er nach eigenem Ermessen Aufschläge auf den Einkaufspreis berechnen dürfen. Das habe man nicht schriftlich fixiert, damit Berthold Albrecht keinen Ärger mit Ehefrau Babette bekomme. Auch bei den elf Oldtimern, für die Albrecht inklusive offizieller (drei Prozent) Provision 63,3 Millionen Euro zahlte, sei man einvernehmlich so verfahren.

Die Kriterien für die Preisaufschläge seien "schwammig", sagte Richter Matz. Die zu erwartende Wertsteigerung sollte darin berücksichtigt worden sein, ebenso der reale Zeitwert und eine Rücknahme-Option, nach der Achenbach jederzeit die Werke zum gezahlten Preis plus vier Prozent Zinsen zurücknehmen würde. Die Existenz einer solchen Vereinbarung wird seitens der Albrecht-Familie bestritten. Und Richter Matz sagt: "Wenn es sie gab, hätte man sie der Ehefrau doch nicht verschweigen müssen." Außerdem würde durch die Preisaufschläge das ursprüngliche Ziel, besonders günstige Preise zu erreichen, "konterkariert".

Während Achenbachs Anwalt Franz-Josef Krichel trotz der deutlichen Worte zuversichtlich ist, die Zweifel ausräumen zu können, ist Albrecht-Anwalt Andreas Urban optimistisch, was den Erfolg seiner Millionenklage angeht. Eine erste Entscheidung soll im Januar fallen.

(RP)
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