Museum Schloss Moyland Nach Verbot: Fotos von Beuys' Live-Aktion ausgestellt

Düsseldorf · Mit Fettecken hat Joseph Beuys Kunstgeschichte geschrieben. Jahrelang dauerte ein Urheberrechtsstreit, ob Fotos einer solchen Beuys-Aktion öffentlich gezeigt werden dürfen. Jetzt werden die Foto-Dokumente wieder ausgestellt.

 Fotos einer Fettecken-Aktion von Joseph Beuys schaut sich eine Besucherin im Beuys-Museum in Bedburg-Hau an.

Fotos einer Fettecken-Aktion von Joseph Beuys schaut sich eine Besucherin im Beuys-Museum in Bedburg-Hau an.

Foto: dpa, rwe htf

Fast fünf Jahre nach einem gerichtlichen Ausstellungsverbot zeigt das niederrheinische Museum Schloss Moyland erstmals wieder Fotos einer Fettecken-Aktion von Joseph Beuys (1921-1986). Die 22 Aufnahmen, die der Fotograf Manfred Tischer 1964 von einer live im ZDF übertragenen Aktion des weltbekannten Künstlers gemacht hatte, sind von Sonntag bis zum 27. April in der Ausstellung "Das Schweigen der Junggesellen" zu sehen.

Die Fotoserie über die Herstellung einer für Beuys typischen Fettecke war Objekt eines jahrelangen Urheberrechtsstreits zwischen dem Beuys-Museum und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen der Künstler-Witwe Eva Beuys vertritt.

Im Mai 2009 hatte Moyland damals 18 gezeigte Aufnahmen auf Druck der Witwe aus einer laufenden Ausstellung abhängen müssen. In folgenden Prozessen am Landes-und Oberlandesgericht war das Museum daraufhin unterlegen. Die Richter hatten jeweils geurteilt, dass die Fotos eine Umgestaltung der Beuys-Aktion seien und eine Ausstellung deshalb der Genehmigung der Witwe des Künstlers bedürfe. Im Mai 2013 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz die Urteile auf und entschied, dass das Museum die Fotos zeigen darf.

Eine Aufzeichnung der im Fernsehen übertragenen Beuys-Aktion "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet" existiert nicht. Die einzig existierenden Bildquellen sind die Fotos von Tischer, der 2008 starb.

Die jetzt erstmals wieder gezeigten Fotos sind Teil einer Ausstellung des Schweizer Künstlerduos Caroline Bachmann und Stefan Banz, die den Rechtsstreit in einer Installation künstlerisch verarbeitet haben. Dabei wird der Urteilstext des Düsseldorfer Landgerichts wandfüllend wiedergegeben.

(dpa)
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